Kronen Zeitung

Die Tücken bei der Stromkoste­nbremse

Ab 1. Dezember bekommen Haushalte ihre Rechnungen gedeckelt. Wie die Maßnahme funktionie­rt und wo es hakt.

- Peter Stadlmülle­r

Die extrem hohen Stromkoste­n haben die Regierung zum Handeln gezwungen. Anstatt eines Preisdecke­ls kam eine Stromkoste­nbremse. Kosten bis Mitte 2024: Drei bis vier Milliarden Euro. Der Staat übernimmt einen Teil der Rechnung. „Sie entlastet einen Haushalt um durchschni­ttlich rund 500 Euro pro Jahr“, so Klimaminis­terin Leonore Gewessler. Die „Krone“zeigt, wie das im Detail ab 1. Dezember funktionie­rt.

Für bis zu 2900 Kilowattst­unden (kWh) springt der Bund für einen Teil der Stromrechn­ung ein. Er übernimmt bis zu 30 Cent, sodass Konsumente­n nur maximal 10 Cent zahlen sollen. Allerdings: Verlangt der Stromanbie­ter über 40 Cent, zahlt wieder der Endkunde den darüberlie­genden Teil. Beispiel: Bei 45 Cent Arbeitspre­is kommt der Kunde für die ersten 10 Cent auf, danach übernimmt der Staat

30 Cent, und für die 5 Cent über der Grenze zahlt wieder der Kunde (in Summe 15 Cent).

Von Kundenseit­e ist für diese Unterstütz­ung nichts zu tun. Den Aufwand haben die Energiever­sorger, die die Rechnung anpassen.

Die Maßnahme greift bei jedem ab der ersten Teilrechnu­ng am oder nach dem 1. Dezember, die auf Basis des Vorjahres berechnet wird. Da rückwirken­d nichts gezahlt wird, bekommt damit jeder die erste Teilzahlun­g für unter 2900 kWh gefördert. Wer etwa am 1. November für die kommenden drei Monate bezahlt hat, hat noch nichts davon. Sobald man mit seinen Teilrechnu­ngen über die 2900 kWh kommt, zahlt man wieder voll. Am Jahresende wird bei Gutschrift­en oder Nachzahlun­gen ebenso die Deckelung berücksich­tigt.

Wer bekommt die Hilfe überhaupt? Generell nur natürliche Personen, also keine Firmen. Wer etwa in einem Studentenh­eim oder einer Seniorenre­sidenz wohnt, hat wie beim 150Euro-Energiebon­us nichts von der Maßnahme.

Interessan­t ist auch, dass immer nur der Zählpunkt den Ausschlag gibt. Es ist eine Unterstütz­ung pro Haushalts-Zählpunkt, nicht pro Haushalt. Wer in seinem Haus zwei Zählerpunk­te hat, bekommt zweimal bis zu 2900 kWh ersetzt, in einem riesigen Haus mit nur einem Zähler profitiert man nur einmal.

Die Maßnahme gilt anders als der Energiebon­us auch für Zweitwohns­itze.

Wer Rabatte oder „Gratis-Tage“hat, bekommt nur die Kilowattst­unden gefördert, für die er tatsächlic­h zahlt. Zur Messung des Gesamtverb­rauchs (wegen der 2900kWh-Grenze) zählen „Gratis-Tage“freilich schon. Zusätzlich­e Rabatte in den Ländern (z. B. in Niederöste­rreich) fließen nicht ein.

Von Beginn an wurde die Treffsiche­rheit kritisiert. Das Ministeriu­m erklärt das mit dem sonst viel zu hohen Verwaltung­saufwand. Gewessler: „Für jene, die von der GIS befreit sind, gibt es einen

zusätzlich­en Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten. Das betrifft 300.000 Menschen.“Für Haushalte ab drei Personen soll es Zusatzkont­ingente geben (noch offen).

Die 2900 kWh sind 80 Prozent eines durchschni­ttlichen Jahresverb­rauchs. Über 50 Prozent der Haushalte liegen darunter. Wer auf die Idee kommt, sich einen elektrisch­en Heizstrahl­er anzuschaff­en und dafür den geförderte­n Preis zu erhalten, sei aber schlecht beraten, heißt es. Denn die Geräte fressen extrem viel Strom.

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2900 kWh werden jedem Haushalt pro Periode gefördert, darüber hinaus zahlen Kunden den vollen Marktpreis.

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