Die Tücken bei der Stromkostenbremse
Ab 1. Dezember bekommen Haushalte ihre Rechnungen gedeckelt. Wie die Maßnahme funktioniert und wo es hakt.
Die extrem hohen Stromkosten haben die Regierung zum Handeln gezwungen. Anstatt eines Preisdeckels kam eine Stromkostenbremse. Kosten bis Mitte 2024: Drei bis vier Milliarden Euro. Der Staat übernimmt einen Teil der Rechnung. „Sie entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr“, so Klimaministerin Leonore Gewessler. Die „Krone“zeigt, wie das im Detail ab 1. Dezember funktioniert.
Für bis zu 2900 Kilowattstunden (kWh) springt der Bund für einen Teil der Stromrechnung ein. Er übernimmt bis zu 30 Cent, sodass Konsumenten nur maximal 10 Cent zahlen sollen. Allerdings: Verlangt der Stromanbieter über 40 Cent, zahlt wieder der Endkunde den darüberliegenden Teil. Beispiel: Bei 45 Cent Arbeitspreis kommt der Kunde für die ersten 10 Cent auf, danach übernimmt der Staat
30 Cent, und für die 5 Cent über der Grenze zahlt wieder der Kunde (in Summe 15 Cent).
Von Kundenseite ist für diese Unterstützung nichts zu tun. Den Aufwand haben die Energieversorger, die die Rechnung anpassen.
Die Maßnahme greift bei jedem ab der ersten Teilrechnung am oder nach dem 1. Dezember, die auf Basis des Vorjahres berechnet wird. Da rückwirkend nichts gezahlt wird, bekommt damit jeder die erste Teilzahlung für unter 2900 kWh gefördert. Wer etwa am 1. November für die kommenden drei Monate bezahlt hat, hat noch nichts davon. Sobald man mit seinen Teilrechnungen über die 2900 kWh kommt, zahlt man wieder voll. Am Jahresende wird bei Gutschriften oder Nachzahlungen ebenso die Deckelung berücksichtigt.
Wer bekommt die Hilfe überhaupt? Generell nur natürliche Personen, also keine Firmen. Wer etwa in einem Studentenheim oder einer Seniorenresidenz wohnt, hat wie beim 150Euro-Energiebonus nichts von der Maßnahme.
Interessant ist auch, dass immer nur der Zählpunkt den Ausschlag gibt. Es ist eine Unterstützung pro Haushalts-Zählpunkt, nicht pro Haushalt. Wer in seinem Haus zwei Zählerpunkte hat, bekommt zweimal bis zu 2900 kWh ersetzt, in einem riesigen Haus mit nur einem Zähler profitiert man nur einmal.
Die Maßnahme gilt anders als der Energiebonus auch für Zweitwohnsitze.
Wer Rabatte oder „Gratis-Tage“hat, bekommt nur die Kilowattstunden gefördert, für die er tatsächlich zahlt. Zur Messung des Gesamtverbrauchs (wegen der 2900kWh-Grenze) zählen „Gratis-Tage“freilich schon. Zusätzliche Rabatte in den Ländern (z. B. in Niederösterreich) fließen nicht ein.
Von Beginn an wurde die Treffsicherheit kritisiert. Das Ministerium erklärt das mit dem sonst viel zu hohen Verwaltungsaufwand. Gewessler: „Für jene, die von der GIS befreit sind, gibt es einen
zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten. Das betrifft 300.000 Menschen.“Für Haushalte ab drei Personen soll es Zusatzkontingente geben (noch offen).
Die 2900 kWh sind 80 Prozent eines durchschnittlichen Jahresverbrauchs. Über 50 Prozent der Haushalte liegen darunter. Wer auf die Idee kommt, sich einen elektrischen Heizstrahler anzuschaffen und dafür den geförderten Preis zu erhalten, sei aber schlecht beraten, heißt es. Denn die Geräte fressen extrem viel Strom.