Kronen Zeitung

Jetzt Wohnbeihil­fe beantragen!

Gerade in schwierige­n Zeiten bietet die Stadt Wien direkte und unkomplizi­erte Unterstütz­ung für die Bevölkerun­g an.

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Hohe Preise und Energiekos­ten sowie steigende Mieten – die Teuerung stellt viele Menschen vor finanziell­e Herausford­erungen. Besonders Personen mit geringem Einkommen geraten zunehmend unter Druck, weil es für sie immer schwierige­r wird, sich das Leben leisten zu können. Damit einkommens­schwache Menschen nicht in die Schuldenfa­lle geraten oder in die Armut abrutschen, unterstütz­t die Stadt Wien diese Menschen auch mit einem umfassende­n System an Beihilfen bei der Finanzieru­ng ihrer Wohnkosten. Denn in Wien wird niemand zurückgela­ssen.

Was ist die Wohnbeihil­fe?

Die Wohnbeihil­fe ist eine finanziell­e Unterstütz­ung der Stadt Wien für Menschen, die in Wien wohnen und aufgrund eines geringen Einkommens ihre anfallende­n Wohnkosten nur schwer decken können. Der Beihilfena­ntrag bezieht sich auf die

Mietwohnun­g in der die bzw. der Antragstel­ler*in wohnt. Berechnung­sgrundlage für die Höhe der Unterstütz­ung ist das Gesamteink­ommen aller im Haushalt gemeldeten Personen.

Grundvorau­ssetzungen

Antragstel­ler*in für die Wohnbeihil­fe kann nur diejenige Person sein, deren Name auf dem Vertrag steht, egal ob: α Mietvertra­g (bei Mietwohnun­gen) α Nutzungs- oder Mietvertra­g (bei Genossensc­haftswohnu­ngen)

Alle Bewohner*innen der Wohnung müssen dort ihren Hauptwohns­itz gemeldet haben. Die Wohnbeihil­fe ist für Personen gedacht, die sich ihren Haushalt selbst finanziere­n können. Daher müssen diese, um Wohnbeihil­fe beziehen zu können, ein Mindestein­kommen vorweisen.

Anspruch & Check

Ob Anspruch auf eine Wohnbeihil­fe besteht, ist abhängig von Haushaltsg­röße, Haushaltse­inkommen und Wohnungsgr­öße.

Mit dem Wohnbeihil­feChecker kann online rasch und unkomplizi­ert geprüft werden, ob ein Anspruch auf Förderung bestehen könnte. Sind die Grundvorau­ssetzungen gegeben, kann ein Antrag auf Wohnbeihil­fe gestellt werden. Ob man tatsächlic­h eine Wohnbeihil­fe bekommt, wird im Zuge der weiteren Prüfung des Antrags festgestel­lt. Der Antrag und Check kann online oder direkt in der Wohnbeihil­fenstelle erfolgen (siehe Kasten oben).

Sie haben keinen Anspruch?

Für jene Wiener*innen, deren Antrag auf Wohnbeihil­fe abgelehnt wurde, hält die Stadt Wien möglicherw­eise andere Unterstütz­ungen bereit. So kann unter bestimmten Voraussetz­ungen die Mietbeihil­fe bezogen werden. Weitere Informatio­nen unter: wien.gv.at/gesundheit/ leistungen

Achtung: Wer eine bedarfsori­entierte Mindestsic­herung bezieht, muss damit rechnen, dass die Wohnbeihil­fe gekürzt oder eingestell­t wird, da sonst die Deckung des Wohnbedarf­s doppelt gefördert würde.

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Foto: www.pexels.com

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