Jetzt Wohnbeihilfe beantragen!
Gerade in schwierigen Zeiten bietet die Stadt Wien direkte und unkomplizierte Unterstützung für die Bevölkerung an.
Hohe Preise und Energiekosten sowie steigende Mieten – die Teuerung stellt viele Menschen vor finanzielle Herausforderungen. Besonders Personen mit geringem Einkommen geraten zunehmend unter Druck, weil es für sie immer schwieriger wird, sich das Leben leisten zu können. Damit einkommensschwache Menschen nicht in die Schuldenfalle geraten oder in die Armut abrutschen, unterstützt die Stadt Wien diese Menschen auch mit einem umfassenden System an Beihilfen bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. Denn in Wien wird niemand zurückgelassen.
Was ist die Wohnbeihilfe?
Die Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung der Stadt Wien für Menschen, die in Wien wohnen und aufgrund eines geringen Einkommens ihre anfallenden Wohnkosten nur schwer decken können. Der Beihilfenantrag bezieht sich auf die
Mietwohnung in der die bzw. der Antragsteller*in wohnt. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterstützung ist das Gesamteinkommen aller im Haushalt gemeldeten Personen.
Grundvoraussetzungen
Antragsteller*in für die Wohnbeihilfe kann nur diejenige Person sein, deren Name auf dem Vertrag steht, egal ob: α Mietvertrag (bei Mietwohnungen) α Nutzungs- oder Mietvertrag (bei Genossenschaftswohnungen)
Alle Bewohner*innen der Wohnung müssen dort ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Die Wohnbeihilfe ist für Personen gedacht, die sich ihren Haushalt selbst finanzieren können. Daher müssen diese, um Wohnbeihilfe beziehen zu können, ein Mindesteinkommen vorweisen.
Anspruch & Check
Ob Anspruch auf eine Wohnbeihilfe besteht, ist abhängig von Haushaltsgröße, Haushaltseinkommen und Wohnungsgröße.
Mit dem WohnbeihilfeChecker kann online rasch und unkompliziert geprüft werden, ob ein Anspruch auf Förderung bestehen könnte. Sind die Grundvoraussetzungen gegeben, kann ein Antrag auf Wohnbeihilfe gestellt werden. Ob man tatsächlich eine Wohnbeihilfe bekommt, wird im Zuge der weiteren Prüfung des Antrags festgestellt. Der Antrag und Check kann online oder direkt in der Wohnbeihilfenstelle erfolgen (siehe Kasten oben).
Sie haben keinen Anspruch?
Für jene Wiener*innen, deren Antrag auf Wohnbeihilfe abgelehnt wurde, hält die Stadt Wien möglicherweise andere Unterstützungen bereit. So kann unter bestimmten Voraussetzungen die Mietbeihilfe bezogen werden. Weitere Informationen unter: wien.gv.at/gesundheit/ leistungen
Achtung: Wer eine bedarfsorientierte Mindestsicherung bezieht, muss damit rechnen, dass die Wohnbeihilfe gekürzt oder eingestellt wird, da sonst die Deckung des Wohnbedarfs doppelt gefördert würde.