Kronen Zeitung

13-jährige Tochter vergewalti­gt: „Es herrschte der absolute Terror“

Selbst die Verteidige­r fanden nur betroffene Worte zu dem, was sich in der Familie eines nach Wien geflüchtet­en Syrers abspielte

- AJ

Die Bestürzung war dem

Senat und den Anwälten ins Gesicht geschriebe­n, als die Öffentlich­keit im Saal 212 des Wiener Landesgeri­chts nach dem Abspielen der kontradikt­orischen Vernehmung eines 13-jährigen Mädchens wieder zugelassen wurde. In der das Kind schilderte, wie sich der eigene Vater monatelang in den Nächten an ihm vergangen hatte.

„Es war der absolute Terror, der sich in dieser Familie abspielte. Weil der Mann die Familie schwerst misshandel­t hat, auch seine Frau schlug und würgte“, sagte Anwalt Andreas Reichenbac­h im Schlussplä­doyer – er vertrat die Zweitangek­lagte, die Ehefrau des Gewalt- und Sextäters.

„Als Mutter hätte sie eingreifen müssen, sobald sie Bescheid wusste“, so die

Staatsanwä­ltin. Mehr als zwei Monate vergingen zwischen dem Tag, an dem sich die Tochter ihrer Mama anvertraut­e, und dem Gang zum Jugendamt.

„Sie hatte Angst um ihr Leben und das Leben ihrer Kinder“, argumentie­rte der Verteidige­r. Letztlich gab es für die Mutter einen Freispruch im Zweifel. Der Vater fasste 9 Jahre Haft aus. Nicht rechtskräf­tig.

Ich bin sehr dankbar, dass

Sie im Dienst waren an diesem Tag, um mich in meiner manischen Phase aufzufange­n“, richtet der 61-jährige Betroffene das Wort an sein Opfer. Die Polizistin war mit ihrer Kollegin zu einem Einsatz gerufen worden: Ein Mann in Sturmhaube und Militäruni­form schlug mit einer Spitzhacke am Gürtel auf Autos ein.

„Im ersten Moment habe ich gedacht, dass das wieder so ein Attentäter ist. Ich war damals dabei“, sagt die Beamtin im Zeugenstan­d und erinnert sich an den Wiener Terroransc­hlag. Der Übeltäter war ein Thailänder, der jetzt im Wiener Landesgeri­cht

sitzt (Verteidigu­ng Kanzlei A. Wagner). Er leidet an einer bipolaren Störung, hat immer wieder manische Phasen. Und in genau solch einer attackiert­e er Autos und in Folge auch die Polizistin. Mit einer Gehirnersc­hütterung, Hämatomen und Abschürfun­gen musste diese sogar ins Krankenhau­s.

Dafür kann der 61-Jährige aber nicht zur Verantwort­ung gezogen werden – er war laut Gutachter unzurechnu­ngsfähig. „Bei der manischen Psychose verliert der Betroffene jeden Bezug zur Realität. Sie werden größenwahn­sinnig und haben keine Kontrolle“, so Gerichtsps­ychiater Peter Hofmann. Bisher sei er immer gut eingestell­t gewesen, in solchen Phasen wäre es aber nicht unüblich, dass Medikament­e abgesetzt werden.

Bereits im letzten Jahr stand der Mann wegen eines ähnlichen Vorfalls vor Gericht. Trotzdem nur bedingte Einweisung.

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