Mann gefeuert, weil er nicht mitfeierte
Frankreichs höchstes Gericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden darf, nur weil er nach Dienstschluss nicht an den regelmäßigen Firmenpartys mit viel Alkohol und anderen Ausschweifungen
teilnehmen wollte. Das Pariser Beratungsunternehmen, bei dem der Kläger arbeitete, habe mit seiner „Fun and Pro“-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung des Beschäftigten verstoßen, urteilte das Gericht in Paris. Es erklärte die Kündigung für unwirksam.