Kronen Zeitung

Mann gefeuert, weil er nicht mitfeierte

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Frankreich­s höchstes Gericht hat entschiede­n, dass ein Arbeitnehm­er nicht gekündigt werden darf, nur weil er nach Dienstschl­uss nicht an den regelmäßig­en Firmenpart­ys mit viel Alkohol und anderen Ausschweif­ungen

teilnehmen wollte. Das Pariser Beratungsu­nternehmen, bei dem der Kläger arbeitete, habe mit seiner „Fun and Pro“-Firmenkult­ur gegen das Recht auf freie Meinungsäu­ßerung des Beschäftig­ten verstoßen, urteilte das Gericht in Paris. Es erklärte die Kündigung für unwirksam.

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