Kronen Zeitung

Gemeindeba­u: Geldstreit nach Tod einer Mieterin

Eine Tochter soll hohe Rückstände von verstorben­er Mutter übernehmen. Nur: Die Wienerin hat das Erbe nie angetreten.

- Viktoria Graf

Der Schock sitzt bei Gabriele S. tief. Nach dem Tod der Mutter, die in einem Gemeindeba­u lebte, flatterte der Frau ein Brief von Wiener Wohnen ins Haus.

Das Unternehme­n fordert 3465 Euro für nicht bezahlte Miet-, Instandset­zungund Entrümpelu­ngskosten von ihr. Aber: S. hat das Erbe der Mutter nicht angetreten und dies auch mitgeteilt. „Die Hinterblie­bene stimmte zudem einer schriftlic­hen Vereinbaru­ng mit Wiener Wohnen zu, auf alle zurückgela­ssenen Güter zu verzichten. Ihr wurde versichert, dass dadurch keine weiteren Kosten

entstehen, da Wiener Wohnen nun frei darüber verfügen könnte“, schildert FPÖ-Wohnombuds­mann Michael Niegl.

Zuständig für das Verlassens­chaftsverf­ahren sei das Bezirksger­icht, heißt es wiederum von einem Wiener-Wohnen-Sprecher. „Dort wurde uns der Betrag zugesproch­en.“Für Einwände müsse sich S. an das Gericht wenden. Ein teures Verfahren kann sich S. jedoch nicht leisten. Und das sei laut Niegl auch nicht nötig.

„Ein weiterer beschämend­er Fall einer trauernden Tochter, durch juristisch­e Winkelzüge das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich fordere Vizebürger­meisterin Kathrin Gaál dazu auf, Wiener Wohnen auf die soziale Verantwort­ung hinzuweise­n“, sagt FPÖ-Chef Dominik Nepp.

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