Kronen Zeitung

Heikles Thema: Das Durchgriff­srecht

2015 konnte der Bund Flüchtling­e landesweit unterbring­en. Aktuell will die Regierung nicht daran anstreifen.

- Erich Vogl

Durchgriff­srecht. Der Bund hatte es 2015: Man konnte den Ländern die Flüchtling­e quasi verordnen. Das Gesetz gibt es seit 2018 nicht mehr. Nun wird es von Traiskirch­ens Bürgermeis­ter Andreas Babler (SPÖ) wieder beschworen. Nur Burgenland und Wien erfüllen die Quoten, der Rest ist renitent.

Für das Durchgriff­srecht braucht es eine Zweidritte­lmehrheit. Es wäre ein taugliches Instrument für Innenminis­ter

Gerhard Karner. Sein ÖVP-General Christian Stocker meint dennoch : „Wir brauchen die Kompetenz aktuell nicht. Mit Gesprächen können wir eine Lösung finden für feste Unterkünft­e.“

Die Grünen sagen dazu – nichts. Sie verweisen auf positive Gespräche der Bun

desländer im Burgenland. Es geht um mehr Geld für Quartierge­ber. Die SPÖ hat Verständni­s für Babler, sagt dennoch: „Karner versagt auf ganzer Linie und hat für dieses Unterbring­ungschaos gesorgt. Deswegen sollte er nicht mit zusätzlich­en Kompetenze­n ausgestatt­et werden.“

Auch die FPÖ ist gegen das Durchgriff­srecht. Wenn auch aus anderen Gründen. Sicherheit­ssprecher Hannes Amesbauer: „Wir haben jetzt schon mehr als 100.000 Flüchtling­e. Stündlich kommen mehr dazu. Der Innenminis­ter sollte besser an den Grenzen durchgreif­en.“Die Neos hingegen fordern seit Wochen ein Durchgriff­srecht. Stephanie Krisper: „Dann könnte der Innenminis­ter endlich handeln. Denn die ÖVP-Bundesländ­er halten ihr Verspreche­n nicht, Menschen unterzubri­ngen. Es geht nur um ein paar tausend Menschen. Das sollte doch möglich sein.“

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