Heikles Thema: Das Durchgriffsrecht
2015 konnte der Bund Flüchtlinge landesweit unterbringen. Aktuell will die Regierung nicht daran anstreifen.
Durchgriffsrecht. Der Bund hatte es 2015: Man konnte den Ländern die Flüchtlinge quasi verordnen. Das Gesetz gibt es seit 2018 nicht mehr. Nun wird es von Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler (SPÖ) wieder beschworen. Nur Burgenland und Wien erfüllen die Quoten, der Rest ist renitent.
Für das Durchgriffsrecht braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Es wäre ein taugliches Instrument für Innenminister
Gerhard Karner. Sein ÖVP-General Christian Stocker meint dennoch : „Wir brauchen die Kompetenz aktuell nicht. Mit Gesprächen können wir eine Lösung finden für feste Unterkünfte.“
Die Grünen sagen dazu – nichts. Sie verweisen auf positive Gespräche der Bun
desländer im Burgenland. Es geht um mehr Geld für Quartiergeber. Die SPÖ hat Verständnis für Babler, sagt dennoch: „Karner versagt auf ganzer Linie und hat für dieses Unterbringungschaos gesorgt. Deswegen sollte er nicht mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden.“
Auch die FPÖ ist gegen das Durchgriffsrecht. Wenn auch aus anderen Gründen. Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer: „Wir haben jetzt schon mehr als 100.000 Flüchtlinge. Stündlich kommen mehr dazu. Der Innenminister sollte besser an den Grenzen durchgreifen.“Die Neos hingegen fordern seit Wochen ein Durchgriffsrecht. Stephanie Krisper: „Dann könnte der Innenminister endlich handeln. Denn die ÖVP-Bundesländer halten ihr Versprechen nicht, Menschen unterzubringen. Es geht nur um ein paar tausend Menschen. Das sollte doch möglich sein.“