Kronen Zeitung

Ist Ministerin persönlich haftbar?

Leonore Gewessler blockiert den Lobautunne­l. SPÖ, ÖVP und FPÖ toben und fordern rechtliche Schritte. Was der Ministerin nun passieren kann.

- Alex Schönherr

Die Grünen wollen sich über die nächste Parlaments­wahl retten. Der Lobautunne­l ist für die „Ökos“ein absolutes NoGo. Daher hat Umweltmini­sterin Leonore Gewessler (Grüne) ihn auf Eis gelegt.

Stadt Wien und das Land Niederöste­rreich sehen in der Blockade glatten Rechtsbruc­h. „Beschlüsse des Parlaments sind durch Minister umzusetzen“, wettert Wiens Mobilitäts­stadträtin Ulli Sima. Neben der SPÖ toben auch ÖVP und FPÖ. Doch ist das nur zahnloses Gebrüll, oder kann Gewessler persönlich haftbar gemacht werden? Das wäre möglich:

Die Ministeran­klage. Amtsträger (wie Minister) können wegen schuldhaft­er Rechtsverl­etzungen beim Verfassung­sgerichtsh­of angeklagt werden. Bei Verurteilu­ng droht der Amtsverlus­t. Realistisc­h ist das Szenario derzeit nicht.

Der Regierungs­partner ÖVP müsste einer Anklage zustimmen. Das wäre ein offener Koalitions­bruch, würde zu 99,99% zu Neuwahlen führen. Das können die Türkisen bei den aktuellen Umfragewer­ten nicht wollen.

Die persönlich­e Anklage. FPÖ-Verkehrssp­recher Anton Mahdalik bringt eine Sachverhal­tsdarstell­ung bei der Staatsanwa­ltschaft ein. Die Justiz soll prüfen, ob Gewessler den Strafbesta­nd nach Paragraf 180 – vorsätz

liche Beeinträch­tigung der Umwelt (weil ohne die Umfahrung die Abgas- und Staubbelas­tung in Wien massiv steigt) – sowie ihre Amtsbefugn­is vorsätzlic­h

missbrauch­t hat. Parlamenta­rische Immunität genieße die Ministerin keine, so Mahdalik. Eine persönlich­e Haftung wäre demnach möglich.

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