Ist Ministerin persönlich haftbar?
Leonore Gewessler blockiert den Lobautunnel. SPÖ, ÖVP und FPÖ toben und fordern rechtliche Schritte. Was der Ministerin nun passieren kann.
Die Grünen wollen sich über die nächste Parlamentswahl retten. Der Lobautunnel ist für die „Ökos“ein absolutes NoGo. Daher hat Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) ihn auf Eis gelegt.
Stadt Wien und das Land Niederösterreich sehen in der Blockade glatten Rechtsbruch. „Beschlüsse des Parlaments sind durch Minister umzusetzen“, wettert Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Neben der SPÖ toben auch ÖVP und FPÖ. Doch ist das nur zahnloses Gebrüll, oder kann Gewessler persönlich haftbar gemacht werden? Das wäre möglich:
Die Ministeranklage. Amtsträger (wie Minister) können wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Bei Verurteilung droht der Amtsverlust. Realistisch ist das Szenario derzeit nicht.
Der Regierungspartner ÖVP müsste einer Anklage zustimmen. Das wäre ein offener Koalitionsbruch, würde zu 99,99% zu Neuwahlen führen. Das können die Türkisen bei den aktuellen Umfragewerten nicht wollen.
Die persönliche Anklage. FPÖ-Verkehrssprecher Anton Mahdalik bringt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Justiz soll prüfen, ob Gewessler den Strafbestand nach Paragraf 180 – vorsätz
liche Beeinträchtigung der Umwelt (weil ohne die Umfahrung die Abgas- und Staubbelastung in Wien massiv steigt) – sowie ihre Amtsbefugnis vorsätzlich
missbraucht hat. Parlamentarische Immunität genieße die Ministerin keine, so Mahdalik. Eine persönliche Haftung wäre demnach möglich.