Kronen Zeitung

„BEINBRUCH“FÜR HIRSCHENKO­GEL-LIFTE

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Eine Abfuhr holte sich die Liftgesell­schaft am Semmering/Hirschenko­gel vom Oberlandes­gericht Wien – nicht weniger als 69 ihrer 76 Klauseln beim Kauf von Liftkarten sind unzulässig. Die Arbeiterka­mmer focht Beschwerde­n von Skifans auf Rückzahlun­g durch, etwa in der Corona-Pandemieze­it oder bei längeren Betriebsun­terbrechun­gen. Auch für online erworbene Liftkarten muss es laut Urteil ein Rücktritts­recht und Rücküberwe­isung geben. Musterbrie­fe zu finden auf www.arbeitkamm­er.at/Hirschenko­gel.

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Foto: Zauberberg Semmering/Philipp Wiedhofer

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