Vorkaufsrecht
„Meine Eltern wollen mir ihr Haus schenken. Meine Schwester soll ein Vorkaufsrecht erhalten. Muss ich sie fragen, wenn ich in einigen Jahren das Haus meinen Kindern überschreiben will?“
Es könnte in der Vorkaufsrechtsvereinbarung festgehalten werden, dass es jederzeit möglich ist, das Haus den Kindern zu übertragen. Wenn das Haus aber in der Familie bleiben soll, müsste vereinbart werden, dass das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, wenn das Haus anderen Personen als den Kindern geschenkt wird. Für derartige Fälle ist der Preis, zu dem das Haus erworben werden kann, in der Vorkaufsrechtsvereinbarung festzulegen. Beispielsweise um den Verkehrswert oder um einen Teil davon. Sinnvoll ist dabei, Immobiliensachverständige für ein Gutachten heranzuziehen.