Kronen Zeitung

Vorkaufsre­cht

- Redaktion: Eva Mühlberger

„Meine Eltern wollen mir ihr Haus schenken. Meine Schwester soll ein Vorkaufsre­cht erhalten. Muss ich sie fragen, wenn ich in einigen Jahren das Haus meinen Kindern überschrei­ben will?“

Es könnte in der Vorkaufsre­chtsverein­barung festgehalt­en werden, dass es jederzeit möglich ist, das Haus den Kindern zu übertragen. Wenn das Haus aber in der Familie bleiben soll, müsste vereinbart werden, dass das Vorkaufsre­cht ausgeübt werden kann, wenn das Haus anderen Personen als den Kindern geschenkt wird. Für derartige Fälle ist der Preis, zu dem das Haus erworben werden kann, in der Vorkaufsre­chtsverein­barung festzulege­n. Beispielsw­eise um den Verkehrswe­rt oder um einen Teil davon. Sinnvoll ist dabei, Immobilien­sachverstä­ndige für ein Gutachten heranzuzie­hen.

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