Gewerkschaften müssen Lohn zahlen
ÖGB ersetzt Geld aus „Streikfonds“. Tickets bis 5. Dezember umbuchen.
W er ein gültiges Ticket
für eine Zugfahrt hatte, braucht sich nicht zu sorgen. Bis 5. Dezember kann jedes Ticket umgebucht oder rückerstattet werden. Obwohl eine Sitzplatzreservierung eigentlich „zuggebunden“ist, erstatten die ÖBB in diesem Fall die Kosten dafür.
Eine Einbuße müssen hingegen die streikenden Eisenbahner hinnehmen. Für diese 24 Stunden gibt es nämlich keinen Lohn! Dies ist im Streikrecht geregelt, das in Österreich Verfassungsrang hat. Es gibt dazu zwei Urteile des Obersten Gerichtshofes, die besagen, dass es sich um einen „politischen Streik“gehandelt habe, der schließlich alle Interessen bedient.
Den Lohnausgleich gibt es seitens der Gewerkschaft, die dafür einen „Streikfonds“eingerichtet hat – der wohl nach der Bawag-Pleite (mit den Streikfonds-Geldern wurde bis zum Totalverlust gezockt) wieder aus Mitgliedsbeiträgen aufgefüllt ist.
Für jene, die nicht oder zu spät in die Arbeit gekommen sind, gilt: Wer zumutbar mit anderen Verkehrsmitteln (Pkw, Bus, Mitfahrgelegenheit usw.) ins Büro kommt oder auf Homeoffice umsteigen kann, muss arbeiten. Nur wer gar nicht in die Arbeit kommt, darf – ohne einen Urlaubstag oder Gehalt zu verlieren – daheimbleiben. AK-Jurist Philipp Brokes rät, den Arbeitgeber zu kontaktieren, um Missverständnisse zu vermeiden.