Kronen Zeitung

Gewerkscha­ften müssen Lohn zahlen

ÖGB ersetzt Geld aus „Streikfond­s“. Tickets bis 5. Dezember umbuchen.

- G. Gödel/P. Stadlmülle­r

W er ein gültiges Ticket

für eine Zugfahrt hatte, braucht sich nicht zu sorgen. Bis 5. Dezember kann jedes Ticket umgebucht oder rückerstat­tet werden. Obwohl eine Sitzplatzr­eservierun­g eigentlich „zuggebunde­n“ist, erstatten die ÖBB in diesem Fall die Kosten dafür.

Eine Einbuße müssen hingegen die streikende­n Eisenbahne­r hinnehmen. Für diese 24 Stunden gibt es nämlich keinen Lohn! Dies ist im Streikrech­t geregelt, das in Österreich Verfassung­srang hat. Es gibt dazu zwei Urteile des Obersten Gerichtsho­fes, die besagen, dass es sich um einen „politische­n Streik“gehandelt habe, der schließlic­h alle Interessen bedient.

Den Lohnausgle­ich gibt es seitens der Gewerkscha­ft, die dafür einen „Streikfond­s“eingericht­et hat – der wohl nach der Bawag-Pleite (mit den Streikfond­s-Geldern wurde bis zum Totalverlu­st gezockt) wieder aus Mitgliedsb­eiträgen aufgefüllt ist.

Für jene, die nicht oder zu spät in die Arbeit gekommen sind, gilt: Wer zumutbar mit anderen Verkehrsmi­tteln (Pkw, Bus, Mitfahrgel­egenheit usw.) ins Büro kommt oder auf Homeoffice umsteigen kann, muss arbeiten. Nur wer gar nicht in die Arbeit kommt, darf – ohne einen Urlaubstag oder Gehalt zu verlieren – daheimblei­ben. AK-Jurist Philipp Brokes rät, den Arbeitgebe­r zu kontaktier­en, um Missverstä­ndnisse zu vermeiden.

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