Kronen Zeitung

Wenn das Internet-Schnäppche­n doch nicht die Erwartunge­n erfüllt

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Viele Österreich­er haben die letzten Tage genutzt, um einzukaufe­n. Der eine oder andere wird mit dem Erworbenen vielleicht unzufriede­n sein oder es gar woanders billiger gesehen haben und überlegt, es zurückzuge­ben. Dabei gilt:

Wer direkt im Laden eingekauft hat, hat kein generelles Rückgabere­cht. Es sei denn, der Shop bietet es freiwillig an. Aber auch dann gibt es meist nur Gutschein und kein Geld. Wer im Internet zugeschlag­en hat, hat in der Regel ein 14tägiges Rückgabere­cht (außer bei Maßanferti­gungen, verderblic­hen/versiegelt­en Waren usw.). Das Produkt muss jedoch in der Originalve­rpackung und „unbenutzt“(probieren z. B. bei Mode ist natürlich in Ordnung) zurückgese­ndet werden. Mitunter muss der Kunde aber die Portokoste­n dafür tragen.

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