Künstler klagen Salzburger Festspiele
„Unzulässige Beschäftigungspraxis“: Keine Sozialversicherung bei Vorproben
Die Künstler hatten es angekündigt – jetzt ist es so weit: Beim Arbeits- und Sozialgericht Wien wurde eine Musterklage gegen den Salzburger Festspielfonds eingebracht. Dieser regelt Verträge und Bezahlung. Vertragspartner sollte die Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor sein, die wiederum „Angestellte“der Salzburger zur Festspielzeit sind.
Dabei wurde jedoch eine „Verpflichtungserklärung“verlangt, etwa die Teilnahme an Vorproben. Gleichzeitig war ein Dienstverhältnis „explizit ausgeschlossen“, es erfolgte auch keine Anmeldung zur Sozialversicherung. Und wer bei den Vorproben fehlt, müsste „drastische Abzüge“hinnehmen. Ein Knebelvertrag, dem der Paragraf 7 des Theaterarbeitsrechtes widerspricht!
Dementsprechend formuliert ist auch die Klage: direkte und sozialversicherungspflichtige Anstellung ab dem 1. Vorprobentag, eventuelle Abzüge streng nach dem Theatergesetz.
Der Streit schwelt seit Corona-Lockdown-Zeiten. Die Festspiele argumentieren mit „höherer Gewalt“, betonen aber gleichzeitig, als einziges großes Festival 2020 gespielt und Hunderte KünstlerInnen beschäftigt zu haben. Nach der Saison habe man sich auf eigene Bestimmungen geeinigt, die Abschlagszahlungen bei künftig notwendigen Absagen regeln.
Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.