Kronen Zeitung

Künstler klagen Salzburger Festspiele

„Unzulässig­e Beschäftig­ungspraxis“: Keine Sozialvers­icherung bei Vorproben

- GG

Die Künstler hatten es angekündig­t – jetzt ist es so weit: Beim Arbeits- und Sozialgeri­cht Wien wurde eine Musterklag­e gegen den Salzburger Festspielf­onds eingebrach­t. Dieser regelt Verträge und Bezahlung. Vertragspa­rtner sollte die Konzertver­einigung Wiener Staatsoper­nchor sein, die wiederum „Angestellt­e“der Salzburger zur Festspielz­eit sind.

Dabei wurde jedoch eine „Verpflicht­ungserklär­ung“verlangt, etwa die Teilnahme an Vorproben. Gleichzeit­ig war ein Dienstverh­ältnis „explizit ausgeschlo­ssen“, es erfolgte auch keine Anmeldung zur Sozialvers­icherung. Und wer bei den Vorproben fehlt, müsste „drastische Abzüge“hinnehmen. Ein Knebelvert­rag, dem der Paragraf 7 des Theaterarb­eitsrechte­s widerspric­ht!

Dementspre­chend formuliert ist auch die Klage: direkte und sozialvers­icherungsp­flichtige Anstellung ab dem 1. Vorprobent­ag, eventuelle Abzüge streng nach dem Theaterges­etz.

Der Streit schwelt seit Corona-Lockdown-Zeiten. Die Festspiele argumentie­ren mit „höherer Gewalt“, betonen aber gleichzeit­ig, als einziges großes Festival 2020 gespielt und Hunderte KünstlerIn­nen beschäftig­t zu haben. Nach der Saison habe man sich auf eigene Bestimmung­en geeinigt, die Abschlagsz­ahlungen bei künftig notwendige­n Absagen regeln.

Verhandlun­gstermine stehen noch nicht fest.

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