Kronen Zeitung

Wien Energie: Prüfaussch­uss wird zur Farce

In der zweiten Sitzung der U-Kommission zur Wien Energie waren erstmals nicht nur Politiker am Wort. Experten versuchten Licht in den Energiemar­kt zu bringen. Heftige Diskussion gab es um die Herausgabe von Beweismitt­eln.

- Philipp Stewart

Der Kommission fehlt die Rechtsgrun­dlage, um eine Behörde oder Personen zur Herausgabe von Beweismitt­eln zu zwingen.

Vorsitzend­er Martin Pühringer

Knapp sechs Stunden dauerte die zweite Sitzung der Untersuchu­ngskommiss­ion – in diesen hatten drei Experten über den Energiemar­kt referiert – bis der vorsitzend­e Richter Martin Pühringer seine Einschätzu­ng zur Rechtslage bezüglich Beweismitt­elbeschaff­ung abgab. Pühringer: „Nach eingehende­r Prüfung fehlt der Kommission die Rechtsgrun­dlage, um jemanden oder eine Behörde zur Herausgabe von Beweismitt­eln zu zwingen. Wir können Amtshilfee­rsuchen stellen. Die Entscheidu­ng liegt dann bei der betroffene­n Behörde.“Mit anderen Worten: Personen und Behörden können die geforderte­n Unterlagen freiwillig übermittel­n, müssen das aber nicht und können schon gar nicht gezwungen werden. Pühringer definierte den Vorgang aus bisherigen Erfahrunge­n: „Ich kann einen höflichen Brief schreiben, wenn jemand nicht reagiert, schreibe ich einen weniger höfliwenn wieder nicht reagiert wird, dann kann ich noch anrufen.“

Hans Arsenovic (Grüne): „Wir können also nichts machen?“Pühringer: „Ja.“

ÖVP, Grüne und FPÖ sind darüber natürlich nicht erfreut. SPÖ und Neos sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt. Schlussend­lich machte der 2. Vorsitzend­e Einar Sladecek einen Vorschlag zur Güte: „Warten wir doch erst mal ab, was die Zeugen sagen und welche Unterlagen wir bekommen. Dann können wir noch immer darüber diskutiere­n.“

Diskutiert wurde auch wieder über die schriftlic­he Kommunikat­ion von Bürgermeis­ter Michael Ludwig und anderen ranghohen Vertretern der Stadt. Die ÖVP will Chats verschiede­ner Plattforme­n, Kalenderei­nträge oder Telefonlis­ten anfordern. Die SPÖ und die Neos haben die entspreche­nchen,

den Anträge abgelehnt. Man gehe davon aus, dass damit Datenschut­z- und Persönlich­keitsrecht­e verletzt würden. Jetzt muss das Schiedsger­icht entscheide­n. Die drei vorsitzend­en Richter haben nun zwei Wochen Zeit zu prüfen, ob die jeweiligen Anträge überhaupt zulässig sind oder nicht. Die rechtliche Grundlage sei aber „diffizil“. . .

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