Wien Energie: Prüfausschuss wird zur Farce
In der zweiten Sitzung der U-Kommission zur Wien Energie waren erstmals nicht nur Politiker am Wort. Experten versuchten Licht in den Energiemarkt zu bringen. Heftige Diskussion gab es um die Herausgabe von Beweismitteln.
Der Kommission fehlt die Rechtsgrundlage, um eine Behörde oder Personen zur Herausgabe von Beweismitteln zu zwingen.
Vorsitzender Martin Pühringer
Knapp sechs Stunden dauerte die zweite Sitzung der Untersuchungskommission – in diesen hatten drei Experten über den Energiemarkt referiert – bis der vorsitzende Richter Martin Pühringer seine Einschätzung zur Rechtslage bezüglich Beweismittelbeschaffung abgab. Pühringer: „Nach eingehender Prüfung fehlt der Kommission die Rechtsgrundlage, um jemanden oder eine Behörde zur Herausgabe von Beweismitteln zu zwingen. Wir können Amtshilfeersuchen stellen. Die Entscheidung liegt dann bei der betroffenen Behörde.“Mit anderen Worten: Personen und Behörden können die geforderten Unterlagen freiwillig übermitteln, müssen das aber nicht und können schon gar nicht gezwungen werden. Pühringer definierte den Vorgang aus bisherigen Erfahrungen: „Ich kann einen höflichen Brief schreiben, wenn jemand nicht reagiert, schreibe ich einen weniger höfliwenn wieder nicht reagiert wird, dann kann ich noch anrufen.“
Hans Arsenovic (Grüne): „Wir können also nichts machen?“Pühringer: „Ja.“
ÖVP, Grüne und FPÖ sind darüber natürlich nicht erfreut. SPÖ und Neos sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt. Schlussendlich machte der 2. Vorsitzende Einar Sladecek einen Vorschlag zur Güte: „Warten wir doch erst mal ab, was die Zeugen sagen und welche Unterlagen wir bekommen. Dann können wir noch immer darüber diskutieren.“
Diskutiert wurde auch wieder über die schriftliche Kommunikation von Bürgermeister Michael Ludwig und anderen ranghohen Vertretern der Stadt. Die ÖVP will Chats verschiedener Plattformen, Kalendereinträge oder Telefonlisten anfordern. Die SPÖ und die Neos haben die entsprechenchen,
den Anträge abgelehnt. Man gehe davon aus, dass damit Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Jetzt muss das Schiedsgericht entscheiden. Die drei vorsitzenden Richter haben nun zwei Wochen Zeit zu prüfen, ob die jeweiligen Anträge überhaupt zulässig sind oder nicht. Die rechtliche Grundlage sei aber „diffizil“. . .