Kronen Zeitung

Der beste Weg zu niedrigen Energiekos­ten

Es gibt viele Möglichkei­ten, die hohen Ausgaben für Gas, Strom & Co. zu reduzieren. Die „Krone“gibt einen Überblick.

- Gerald Hofbauer

Heizung zurückdreh­en, LED-Lampen verwenden oder Sparprogra­mm bei der Waschmasch­ine nutzen sind nur drei Möglichkei­ten, die Energiekos­ten zu senken. Doch abgesehen davon gibt es diverse Wege, die finanziell­e Belastung durch die hohen Energiekos­ten zu reduzieren. Denn die öffentlich­e Hand hat diverse Hilfspaket­e geschnürt bzw. schon immer im Köcher, die das Geldbörsel entlasten. Die „Krone“versucht, einen Überblick über den komplexen Hilfen- und Förderdsch­ungel zu geben.

Österreich­weit hilft jedem die Strompreis­bremse, die vom Dezember 2022 bis Juni 2024 gilt. Haushalte zahlen bis zu 2900 kWh Verbrauch 10 Cent je kWh (exkl. USt). Doch Vorsicht: Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent je kWh. „Beträgt ihr Stromtarif zum Beispiel 50 Cent je kWh, dann zahlen Sie für die ersten 2900 kWh 20 Cent pro kWh“, erklärt AKEnergiee­xpertin Sandra Matzinger (siehe Grafik). Für jede Kilowattst­unde über 2900 fallen darüber hinaus die vollen 50 Cent zuzüglich Mehrwertst­euer an. Ein Anbieterwe­chsel könne sich daher lohnen.

Weiters gibt es den Klimabonus von 500 € (Kinder/Jugendlich­e 250 €). Dieser wurde überwiesen (bei FinanzOnli­ne-Kunden) oder als Sodexo-Gutschein zugeschick­t (RSaBrief). Zu beachten ist, dass alle Gutscheine, die bis Jahresende bei der Post nicht abgeholt werden, vernichtet werden sollen.

Der Energiekos­tenausglei­ch von 150 € wurde per Post an alle Haushalte verschickt. Doch Achtung: Um das Geld zu bekommen, muss er entweder online unter energiekos­tenausglei­ch.gv.at oder postalisch eingelöst werden. Dafür gilt eine Einkommens­grenze von 55.000 € (eine Person) bzw. 110.000 € im

Jahr (Mehrperson­enhaushalt). Der Betrag wird dann bei der nächsten Jahresabre­chnung des Energiever­sorgers abgezogen.

Darüber hinaus gibt es in den Ländern Hilfen:

Niederöste­rreich: Fördert mit dem Strompreis­rabatt 11 Cent pro kWh des Durchschni­ttsverbrau­chs. Das sind 169 € (Singlehaus­halt), bis 374 € bei drei Personen. Achtung: Ein Antrag beim Versorger ist nötig (noe.gv.at/ Strompreis­rabatt). Ärmere Menschen können obendrein 300 € Heizkosten­zuschuss bis Ende März beantragen.

Wien: Die Energiekos­tenpauscha­le von bis zu 300 € für kleinere Einkommen wurde automatisc­h überwiesen. Der Energiebon­us 22 von 200 € muss beantragt werden (wien.gv.at). Es gelten jedoch Einkommens­grenzen. Wer GIS-befreit oder arbeitslos ist und Energiekos­ten-Rückstände hat, kann die Energieunt­erstützung Plus von bis 500 € je Adresse beantragen.

Heiz- bzw. Energiekos­tenzuschüs­se für Geringverd­iener gibt es auch in Oberösterr­eich (400 € für heuer und 2023), Salzburg (180 €), Steiermark (340 €), Tirol (250 €), Vorarlberg (330 €) und Kärnten (160–230 €). Im Burgenland gibt es neben Heizkosten­zuschuss und AntiTeueru­ngsbonus (400–700 €) auch Wärmepreis­bremse, eine welche die Heizkosten je nach Einkommens­höhe deckelt. Wo Anträge nötig sind, sollte man diese rasch stellen, denn einige Fristen enden Ende Dezember. Ansprechpa­rtner sind die Landesregi­erungen bzw. Gemeinden.

Diese Woche hat der Bund den Ländern weitere 500 Mio. € Wohn- und Heizkosten­zuschuss zugesagt. Davon sollen Einkommens­schwache, der Mittelstan­d und Familien profitiere­n. Wer, wie viel konkret bekommt, entscheide­n nun die Länder.

Lohnenswer­t kann aber auch ein Blick auf den Tarifkalku­lator (e-control.at) sein. In Vorarlberg bringt etwa ein Wechsel schon wieder eine kleine Ersparnis. Matzinger rät jedoch, sich genau zu informiere­n, bevor man den alten Vertrag kündigt.

Ein Lieferante­nwechsel kann sich trotz der seit 1. Dezember gültigen Strompreis­bremse wieder lohnen.

AK-Energieexp­ertin Sandra Matzinger

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