Der beste Weg zu niedrigen Energiekosten
Es gibt viele Möglichkeiten, die hohen Ausgaben für Gas, Strom & Co. zu reduzieren. Die „Krone“gibt einen Überblick.
Heizung zurückdrehen, LED-Lampen verwenden oder Sparprogramm bei der Waschmaschine nutzen sind nur drei Möglichkeiten, die Energiekosten zu senken. Doch abgesehen davon gibt es diverse Wege, die finanzielle Belastung durch die hohen Energiekosten zu reduzieren. Denn die öffentliche Hand hat diverse Hilfspakete geschnürt bzw. schon immer im Köcher, die das Geldbörsel entlasten. Die „Krone“versucht, einen Überblick über den komplexen Hilfen- und Förderdschungel zu geben.
Österreichweit hilft jedem die Strompreisbremse, die vom Dezember 2022 bis Juni 2024 gilt. Haushalte zahlen bis zu 2900 kWh Verbrauch 10 Cent je kWh (exkl. USt). Doch Vorsicht: Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent je kWh. „Beträgt ihr Stromtarif zum Beispiel 50 Cent je kWh, dann zahlen Sie für die ersten 2900 kWh 20 Cent pro kWh“, erklärt AKEnergieexpertin Sandra Matzinger (siehe Grafik). Für jede Kilowattstunde über 2900 fallen darüber hinaus die vollen 50 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer an. Ein Anbieterwechsel könne sich daher lohnen.
Weiters gibt es den Klimabonus von 500 € (Kinder/Jugendliche 250 €). Dieser wurde überwiesen (bei FinanzOnline-Kunden) oder als Sodexo-Gutschein zugeschickt (RSaBrief). Zu beachten ist, dass alle Gutscheine, die bis Jahresende bei der Post nicht abgeholt werden, vernichtet werden sollen.
Der Energiekostenausgleich von 150 € wurde per Post an alle Haushalte verschickt. Doch Achtung: Um das Geld zu bekommen, muss er entweder online unter energiekostenausgleich.gv.at oder postalisch eingelöst werden. Dafür gilt eine Einkommensgrenze von 55.000 € (eine Person) bzw. 110.000 € im
Jahr (Mehrpersonenhaushalt). Der Betrag wird dann bei der nächsten Jahresabrechnung des Energieversorgers abgezogen.
Darüber hinaus gibt es in den Ländern Hilfen:
Niederösterreich: Fördert mit dem Strompreisrabatt 11 Cent pro kWh des Durchschnittsverbrauchs. Das sind 169 € (Singlehaushalt), bis 374 € bei drei Personen. Achtung: Ein Antrag beim Versorger ist nötig (noe.gv.at/ Strompreisrabatt). Ärmere Menschen können obendrein 300 € Heizkostenzuschuss bis Ende März beantragen.
Wien: Die Energiekostenpauschale von bis zu 300 € für kleinere Einkommen wurde automatisch überwiesen. Der Energiebonus 22 von 200 € muss beantragt werden (wien.gv.at). Es gelten jedoch Einkommensgrenzen. Wer GIS-befreit oder arbeitslos ist und Energiekosten-Rückstände hat, kann die Energieunterstützung Plus von bis 500 € je Adresse beantragen.
Heiz- bzw. Energiekostenzuschüsse für Geringverdiener gibt es auch in Oberösterreich (400 € für heuer und 2023), Salzburg (180 €), Steiermark (340 €), Tirol (250 €), Vorarlberg (330 €) und Kärnten (160–230 €). Im Burgenland gibt es neben Heizkostenzuschuss und AntiTeuerungsbonus (400–700 €) auch Wärmepreisbremse, eine welche die Heizkosten je nach Einkommenshöhe deckelt. Wo Anträge nötig sind, sollte man diese rasch stellen, denn einige Fristen enden Ende Dezember. Ansprechpartner sind die Landesregierungen bzw. Gemeinden.
Diese Woche hat der Bund den Ländern weitere 500 Mio. € Wohn- und Heizkostenzuschuss zugesagt. Davon sollen Einkommensschwache, der Mittelstand und Familien profitieren. Wer, wie viel konkret bekommt, entscheiden nun die Länder.
Lohnenswert kann aber auch ein Blick auf den Tarifkalkulator (e-control.at) sein. In Vorarlberg bringt etwa ein Wechsel schon wieder eine kleine Ersparnis. Matzinger rät jedoch, sich genau zu informieren, bevor man den alten Vertrag kündigt.
Ein Lieferantenwechsel kann sich trotz der seit 1. Dezember gültigen Strompreisbremse wieder lohnen.
AK-Energieexpertin Sandra Matzinger