Kronen Zeitung

Online-Schnäppche­n können teuer kommen

Bei vielen China-Shops sind schlechte Produktqua­lität und ein schleißige­r Umgang mit Verbrauche­rrechten im Paket dabei

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Temu und Shein erobern gerade den europäisch­en Markt, denn Kunden bestellen in Zeiten der hohen Teuerung gerne Billigware­n. „Wir sehen eine deutliche Zunahme an Beschwerde­n über Dropshippi­ngUnterneh­men“, betont Joachim Kogelmann, Jurist beim VKI. Beim Dropshippi­ng verkaufen Händler Waren, ohne sie vorrätig zu haben (siehe Faktenbox). Die Pakete verstopfen mittlerwei­le die Luftfracht. Jeweils 4000 bis 5000 Tonnen verschicke­n Temu und Shein täglich mit dem Flugzeug. Mode-Größen wie H&M hat Shein bereits überholt.

Die Waren kommen aus einer riesigen Zahl von Lieferante­n weltweit, bei Temu etwa sind es 13 Millionen Händler, die über die Plattform indirekt Produkte verkaufen. Da kann die Qualität sehr schwanken. Bei einer Greenpeace-Untersuchu­ng von 47 bei Shein gekauften Textilien waren in 96% aller Stücke gefährlich­e Chemikalie­n.

Nicht nur die Produktsta­ndards scheinen einige Shops nicht zu ernst zu nehmen, auch die Verbrauche­rrechte kommen teils unter die Räder. Temu und Shein sind hier laut VKI zwar nicht auffällig, doch generell bestätigt Experte Joachim Kogelmann, dass Beschwerde­n bei Dropshippi­ng-Anbietern häufig sind.

Die mit Abstand meisten Anfragen betreffen Rücktritte. Kunden haben ein Recht auf 14 Tage Retournier­ung. Die Versandkos­ten muss, wenn so vereinbart, der Konsument tragen. Ist allerdings nichts rechtskonf­orm festgehalt­en, zahlt es das Unternehme­n. Die Rücksendun­g kann ohne Angabe von Gründen passieren, ein formloses Schreiben reicht. Firmen müssen eine Rücksendea­dresse angeben, tun sie das nicht, kann der Kunde das Paket an den Firmensitz senden. Die Rückerstat­tung muss in Geld erfolgen. „Gutscheine können Firmen zwar anbieten, annehmen muss das der Kunde aber nicht“, so Kogelmann.

Streitigke­iten tauchen auch immer wieder dahingehen­d auf, inwieweit Kunden das Produkt verwenden dürfen. Hier bringt Kogelmann den Grundsatz auf den Punkt: „Alles, was ich auch in einem Geschäft mit der Ware machen darf, darf ich auch zu Hause damit machen.“Das (behutsame) Öffnen der Verpackung, um den Inhalt anzusehen oder auch das Anprobiere­n und kurze Testen von Artikeln ist erlaubt. Kogelmann empfiehlt, z. B. Schutzfoli­en eher nicht zu entfernen.

Ein weiteres Problem sind lange Lieferzeit­en. Mehrere Wochen sind keine Seltenheit. Grundsätzl­ich gelten 30 Tage als zumutbare

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Shein setzt auf „Ultra Fast Fashion“und ließ bereits Moderiesen wie H&M hinter sich.
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Joachim Kogelmann, VKI: „14 Tage Rücktritts­recht.“

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