Kronen Zeitung

Warum man Flüge auf eine bestimmte Weise buchen sollte

Eine Familie hatte in Portugal schuldlos ihren Anschluss verpasst. Für die Ersatztick­ets wollte die Airline aber nicht aufkommen.

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Von Portugal aus flog Familie V P. im September auf die Kapverdisc­he Insel Sal. Der Retourflug war für 18. September nach Lissabon gebucht, dann sollte es weiter nach Wien gehen. Schon auf dem Flughafen in Sal habe man mehrmals darum gebeten, die Koffer nach Wien durchzuche­cken.

„Unser Gepäck wurde aus unerfindli­chen Gründen nicht weitergele­itet, sondern wir mussten es in Lissabon abholen und erneut einchecken“, so Michaela P. Das wäre bei einer Umsteigeze­it von zwei Stunden kein Problem, hätten die Wiener nicht eineinhalb Stunden auf ihr Gepäck warten müssen. Sie versäumten den Heimflug.

Familie P. suchte daraufhin den Airline-Schalter auf. „Man konnte uns nicht umbuchen, sondern bot uns vier Plätze für den nächsten Flug um 997,04 Euro an. Der Mitarbeite­r versichert­e, dass

die Kosten im Normalfall erstattet werden.“Später weigerte sich das Unternehme­n, die Kosten zu übernehmen, weshalb Frau P. uns schrieb.

Das Problem in diesem Fall? „Bei den Flügen von Familie P. handelte es sich um getrennte Buchungen, also Beförderun­gsverträge“, so Reinhold Schranz vom Europäisch­en Verbrauche­rzentrum

(EVZ), das zum Verein für Konsumente­ninformati­on gehört. Heißt: Die Leser hatten den Weiterflug nach Wien zwar bei derselben Airline, jedoch extra gebucht. Und bei getrennten Beförderun­gsverträge­n habe man bei Verspätung­en keinen Anspruch auf kostenlose Weiterbefö­rderung. Auch Ausgleichs­zahlungen

könne man nur bei jener Fluglinie verlangen, bei der es zu Verspätung, Annullieru­ng bzw. Überbuchun­g gekommen ist. Laut Schranz seien getrennte Verträge vor allem bei Online-Plattforme­n ein Problem. Man bucht einen Hinund Rückflug, hat aber oft zwei getrennte Buchungen. Der Jurist rät, direkt bei Airlines Tickets zu kaufen bzw. für den Fall, dass man über Internet-Plattforme­n bucht, auf die Buchungsnu­mmern zu achten und im Zweifelsfa­ll vor Abschluss zu fragen, ob es sich um getrennte Verträge handelt. Und Familie P.? Der wurde dank des EVZ nun ihr Geld erstattet.

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