Warum man Flüge auf eine bestimmte Weise buchen sollte
Eine Familie hatte in Portugal schuldlos ihren Anschluss verpasst. Für die Ersatztickets wollte die Airline aber nicht aufkommen.
Von Portugal aus flog Familie V P. im September auf die Kapverdische Insel Sal. Der Retourflug war für 18. September nach Lissabon gebucht, dann sollte es weiter nach Wien gehen. Schon auf dem Flughafen in Sal habe man mehrmals darum gebeten, die Koffer nach Wien durchzuchecken.
„Unser Gepäck wurde aus unerfindlichen Gründen nicht weitergeleitet, sondern wir mussten es in Lissabon abholen und erneut einchecken“, so Michaela P. Das wäre bei einer Umsteigezeit von zwei Stunden kein Problem, hätten die Wiener nicht eineinhalb Stunden auf ihr Gepäck warten müssen. Sie versäumten den Heimflug.
Familie P. suchte daraufhin den Airline-Schalter auf. „Man konnte uns nicht umbuchen, sondern bot uns vier Plätze für den nächsten Flug um 997,04 Euro an. Der Mitarbeiter versicherte, dass
die Kosten im Normalfall erstattet werden.“Später weigerte sich das Unternehmen, die Kosten zu übernehmen, weshalb Frau P. uns schrieb.
Das Problem in diesem Fall? „Bei den Flügen von Familie P. handelte es sich um getrennte Buchungen, also Beförderungsverträge“, so Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum
(EVZ), das zum Verein für Konsumenteninformation gehört. Heißt: Die Leser hatten den Weiterflug nach Wien zwar bei derselben Airline, jedoch extra gebucht. Und bei getrennten Beförderungsverträgen habe man bei Verspätungen keinen Anspruch auf kostenlose Weiterbeförderung. Auch Ausgleichszahlungen
könne man nur bei jener Fluglinie verlangen, bei der es zu Verspätung, Annullierung bzw. Überbuchung gekommen ist. Laut Schranz seien getrennte Verträge vor allem bei Online-Plattformen ein Problem. Man bucht einen Hinund Rückflug, hat aber oft zwei getrennte Buchungen. Der Jurist rät, direkt bei Airlines Tickets zu kaufen bzw. für den Fall, dass man über Internet-Plattformen bucht, auf die Buchungsnummern zu achten und im Zweifelsfall vor Abschluss zu fragen, ob es sich um getrennte Verträge handelt. Und Familie P.? Der wurde dank des EVZ nun ihr Geld erstattet.