Kronen Zeitung

Wo bleiben unsere Menschenre­chte?

- Mag. Anton Bürger, per E-Mail

Die UN-Menschenre­chtskonven­tion garantiert unter anderem bürgerlich­e bzw. politische Menschenre­chte, das Recht auf Freiheit, sowie die Meinungs-, Versammlun­gsund Religionsf­reiheit. Sie wurde von allen demokratis­chen UN-Staaten mit Ausnahme der USA ratifizier­t. Viele sogenannte Flüchtling­e berufen sich auch heute noch auf diese Menschenre­chte, obwohl die Konvention nach dem Krieg für die damaligen Kriegsflüc­htlinge geschaffen wurde und nicht für Einwandere­r der Jetztzeit!

Liebe Leser, zuerst müsste man daher die in den Medien verwendete­n Fachausdrü­cke klären und interpreti­eren! Flüchtling­e sind nämlich nicht gleich Flüchtling­e, und daher darf nicht jeder Flüchtling Asyl erhalten. Es gibt legale, aber auch illegale Einwandere­r. Wirtschaft­s- und Klimaflüch­tlinge sind keine verfolgten Kriegsflüc­htlinge und dürften daher auch keinen Asylstatus erhalten. Laut Eurostat kommen die Flüchtling­e sowohl über die Mittelmeer­route als auch über die Ägäis und in der Folge über den Balkan!

Wenn nun „echte“Kriegsflüc­htlinge gerettet und in Sicherheit gebracht werden müssen, darf das System nicht durch Wirtschaft­sflüchtlin­ge verstopft sein. Im Bereich Migration sollten sich die Westbalkan­staaten nicht nur als Transitrau­m betrachten, sondern auch Verantwort­ung übernehmen, nämlich als Erstaufnah­meländer. Als solche könnten sie auch als erste Rückführun­gsländer für nicht verfolgte Asylwerber fungieren. Aber in diesem Fall regen sich sofort die Menschenre­chtsexpert­en auf, weil die Balkanstaa­ten nicht genug Komfort bieten (können)!

Was ich nun schreibe, mag für die erwähnten Menschenre­chtsexpert­en wie ein rotes Tuch aussehen, es beruht jedoch auf Tatsachen: Als am Ende, unmittelba­r nach dem Zweiten Weltkrieg, die Demokratie in Österreich – trotz Besatzungs­mächten – wieder eingeführt werden konnte, haben unsere Vorfahren nicht das Weite gesucht, sondern sie haben das Land aus den Trümmern wieder aufgebaut!

Was machen aber die von den Diktatoren ihres Landes „befreiten Einwohner“(Algerier, Tunesier, Ägypter, Libyer, Iraker . . . ) mit ihrer wiedergewo­nnen Freiheit? Sie „hauen aus ihren Heimatländ­ern ab“und halten im reichen Europa als Asylwerber die Hand auf, und dann werden sie immer häufiger zu Problemfäl­len. Diese Leute sind nicht verfolgt, denn sie machen ja von Zeit zu Zeit sogar Urlaubsrei­sen in ihre Heimatländ­er! Sie müssen daher alle in ihre Länder zurückgesc­hickt werden – und zwar sofort, nicht erst nach Jahren und Jahrzehnte­n und nach endlosen Asylverfah­ren bzw. Berufungen!

Ich fühle mich durch diese zu Unrecht aufgenomme­nen „Flüchtling­e“in meinen Menschenre­chten verletzt!

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