Erstes Urteil in „Lotto-Prozess“
Neun Millionen alte Schilling „vermisst“vermisst“ Sohn der Klägeri Klägerin gilt nun als schuldig:
Unglaublich – aber wahr: Erst viele Jahre nach ihrem Lottogewinn bemerkte eine Burgenländerin, dass all das Geld „verschwunden“war. Sie klagte daraufhin ihren Sohn und die Ex-Schwiegertochter auf Zahlung dieses Betrags. Noch vor dem Prozess gegen die beiden wurde über den Mann ein Schuldspruch verhängt.
Neun Millionen Schilling (657.000 Euro) hatte Erika S. 1987 auf einem Überbringersparbuch deponiert. Niemals hob sie, wie sie kürzlich in der „Krone“beteuerte, davon ab. Dann wollte die nun 75-Jährige ihr Haus renovieren lassen. Bloß – die gesamte Einlage war „aufgebraucht“.
Bereits seit 1990! Der Verdacht der Frau: Ihr Sohn und die Ex-Schwiegertochter hätten das Geld heimlich verbraucht. Die Justiz sieht die Sache ähnlich. Das frühere Ehepaar bekam Ende 2015 entsprechende Klagen zugestellt. Die Frau erhob dagegen Einspruch. Der Mann beantwortete den Gerichtsbrief nicht zur anberaumten Frist. Folge: ein Schuldspruch.
Ich gehe davon aus, dass meine Klientin den Prozess gewinnt und keine Zahlungen zu leisten hat.
Werner Tomanek, der Anwalt der Zweitangeklagten