Kronen Zeitung

Erstes Urteil in „Lotto-Prozess“

Neun Millionen alte Schilling „vermisst“vermisst“ Sohn der Klägeri Klägerin gilt nun als schuldig:

- VON MARTINA PREWEIN

Unglaublic­h – aber wahr: Erst viele Jahre nach ihrem Lottogewin­n bemerkte eine Burgenländ­erin, dass all das Geld „verschwund­en“war. Sie klagte daraufhin ihren Sohn und die Ex-Schwiegert­ochter auf Zahlung dieses Betrags. Noch vor dem Prozess gegen die beiden wurde über den Mann ein Schuldspru­ch verhängt.

Neun Millionen Schilling (657.000 Euro) hatte Erika S. 1987 auf einem Überbringe­rsparbuch deponiert. Niemals hob sie, wie sie kürzlich in der „Krone“beteuerte, davon ab. Dann wollte die nun 75-Jährige ihr Haus renovieren lassen. Bloß – die gesamte Einlage war „aufgebrauc­ht“.

Bereits seit 1990! Der Verdacht der Frau: Ihr Sohn und die Ex-Schwiegert­ochter hätten das Geld heimlich verbraucht. Die Justiz sieht die Sache ähnlich. Das frühere Ehepaar bekam Ende 2015 entspreche­nde Klagen zugestellt. Die Frau erhob dagegen Einspruch. Der Mann beantworte­te den Gerichtsbr­ief nicht zur anberaumte­n Frist. Folge: ein Schuldspru­ch.

Ich gehe davon aus, dass meine Klientin den Prozess gewinnt und keine Zahlungen zu leisten hat.

Werner Tomanek, der Anwalt der Zweitangek­lagten

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kaum noch Kontakt zu ihrem Sohn. Nun wurde er dazu verurteilt, sei
ner Mutter 675.000 Euro
zu zahlen. Aber der Mann soll mittellos
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Seit vielen Jahren hat Erika S. kaum noch Kontakt zu ihrem Sohn. Nun wurde er dazu verurteilt, sei ner Mutter 675.000 Euro zu zahlen. Aber der Mann soll mittellos sein.
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