Eigentümer will Mieter loswerden
Seit vier Monaten hat der Mieter Harald G. kein Warmwasser mehr. Doch anstatt den Schaden zu reparieren, reichte sein Vermieter sogar eine Kündigungsklage wegen Nichtbenutzung der Wohnung ein . . .
Im Herbst des Vorjahrs streikte die mitvermietete Kombitherme in der Altbauwohnung von Harald G. plötzlich. Er meldete den Schaden und bat den Vermieter um eine Reparatur. Doch trotz mehrmaliger Aufforderungen reagierte der Vermieter nicht. Im Gegenteil – jetzt flatterte sogar eine Kündigungsklage in sein Postfach. Der Vorwurf: Der Mieter hätte seine Wohnung in den vergangenen Monaten nicht benützt! Ein klarer Fall für die Experten der Mieterhilfe: Auch wenn Herr G. vorübergehend wegen der kalten Wohnung zu einem Bekannten zog, reicht das natürlich nicht für eine Kündigung. Die Reparatur der Therme fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters – somit vernachlässigte der Eigentümer seine Erhaltungspflicht!
Ein ähnlicher Fall wurde kürzlich vom Obersten Gerichtshof zugunsten des Mieters entschieden. Tipp: Sofort gegen die Kündigung bei Gericht Einspruch erheben!