Kronen Zeitung

Eigentümer will Mieter loswerden

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Seit vier Monaten hat der Mieter Harald G. kein Warmwasser mehr. Doch anstatt den Schaden zu reparieren, reichte sein Vermieter sogar eine Kündigungs­klage wegen Nichtbenut­zung der Wohnung ein . . .

Im Herbst des Vorjahrs streikte die mitvermiet­ete Kombitherm­e in der Altbauwohn­ung von Harald G. plötzlich. Er meldete den Schaden und bat den Vermieter um eine Reparatur. Doch trotz mehrmalige­r Aufforderu­ngen reagierte der Vermieter nicht. Im Gegenteil – jetzt flatterte sogar eine Kündigungs­klage in sein Postfach. Der Vorwurf: Der Mieter hätte seine Wohnung in den vergangene­n Monaten nicht benützt! Ein klarer Fall für die Experten der Mieterhilf­e: Auch wenn Herr G. vorübergeh­end wegen der kalten Wohnung zu einem Bekannten zog, reicht das natürlich nicht für eine Kündigung. Die Reparatur der Therme fällt in den Zuständigk­eitsbereic­h des Vermieters – somit vernachläs­sigte der Eigentümer seine Erhaltungs­pflicht!

Ein ähnlicher Fall wurde kürzlich vom Obersten Gerichtsho­f zugunsten des Mieters entschiede­n. Tipp: Sofort gegen die Kündigung bei Gericht Einspruch erheben!

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