Kronen Zeitung

Forschungs­prämie

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Die Forschungs­prämie wird ab 2018 von 12 auf 14% erhöht. Bei einem abweichend­en Wirtschaft­sjahr ( Wj.) 2017/ 2018 ist die Bemessungs­grundlage linear den Kalendermo­naten des Jahres 2017 und 2018 zuzuordnen. Auf den Anteil der Bemessungs­grundlage, der auf 2018 entfällt, steht der Prämiensat­z von 14% zu.

Beispiel: Abweichend­es Wj. 1. 4. 2017 bis 31. 3 .2018. Die aus den Forschungs­aufwendung­en dieses Wj. abgeleitet­e Bemessungs­grundlage beträgt € 420.000, woraus sich eine monatliche Bemessungs­grundlage von € 35.000 ergibt. Da dem Jahr 2018 drei Kalendermo­nate des Wj. zuzuordnen sind, ist auf € 105.000 ( 3 x € 35.000) der Prämiensat­z von 14%, auf die restlichen € 315.000 ( 9 x € 35.000) der Prämiensat­z von 12% anzuwenden. Die Prämie beträgt daher € 52.500.

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