Forschungsprämie
Die Forschungsprämie wird ab 2018 von 12 auf 14% erhöht. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ( Wj.) 2017/ 2018 ist die Bemessungsgrundlage linear den Kalendermonaten des Jahres 2017 und 2018 zuzuordnen. Auf den Anteil der Bemessungsgrundlage, der auf 2018 entfällt, steht der Prämiensatz von 14% zu.
Beispiel: Abweichendes Wj. 1. 4. 2017 bis 31. 3 .2018. Die aus den Forschungsaufwendungen dieses Wj. abgeleitete Bemessungsgrundlage beträgt € 420.000, woraus sich eine monatliche Bemessungsgrundlage von € 35.000 ergibt. Da dem Jahr 2018 drei Kalendermonate des Wj. zuzuordnen sind, ist auf € 105.000 ( 3 x € 35.000) der Prämiensatz von 14%, auf die restlichen € 315.000 ( 9 x € 35.000) der Prämiensatz von 12% anzuwenden. Die Prämie beträgt daher € 52.500.