Bulimie
Muss wegen ständigen Erbrechens ein Vielfaches an Nahrungsmitteln konsumiert werden, um dem Körper denselben lebensnotwendigen Nährwert zuzuführen, so ist der entstehende Mehraufwand außergewöhnlich. Liegt über die krankheitsbedingte Zwangsläufigkeit des Mehraufwandes ein fachmedizinisches Gutachten vor, können die entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Voraussetzung dabei ist, dass sich die betroffene Person nicht einer Behandlung, mit der diese Abläufe zu vermeiden wären, verweigert.