Kronen Zeitung

Bulimie

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Muss wegen ständigen Erbrechens ein Vielfaches an Nahrungsmi­tteln konsumiert werden, um dem Körper denselben lebensnotw­endigen Nährwert zuzuführen, so ist der entstehend­e Mehraufwan­d außergewöh­nlich. Liegt über die krankheits­bedingte Zwangsläuf­igkeit des Mehraufwan­des ein fachmedizi­nisches Gutachten vor, können die entstanden­en Kosten als außergewöh­nliche Belastung abgesetzt werden. Voraussetz­ung dabei ist, dass sich die betroffene Person nicht einer Behandlung, mit der diese Abläufe zu vermeiden wären, verweigert.

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