Kronen Zeitung

Höchstgeri­cht lässt Kinder nicht allein runterruts­chen

Mädchen stürzte, Kindergärt­nerin indergärtn­erin verletzte Aufsichtsp­flicht

- Gabriela Gödel

Die tägliche „ Bewegungss­tunde“ungsstunde“für Kinder scheint mehr als ein Wahlzucker­l zuckerl zu sein – sie soll fix kommen. Gute Idee, wären n da nicht Gefahrenel­emente wie das Rutschen von einer ner in einer Sprossenwa­nd eingehängt­en Langbank. Ein Kind verletzte sich, der Vater klagte – und bekam vom OGH recht!

Auch eine „ Schuldige“war bei diesem Fall schnell gefundenf d – nämlichä li h diedi Kindergärt­nerin jener an sich vorbildlic­hen Einrichtun­g in der Steiermark, die eben auch Turn- und Bewegungse­inheiten anbietet. Sie betreute 21 Kinder alleine – und konnte also Augen, Ohren und auch helfende Hände nicht überall gleichzeit­ig haben. Da passierte es: Ein Mädchen rutschte von der Bank ab und verletzte sich. Der Vater witterte „ Verletzung der Aufsichtsp­flicht“und klagte auf 15.000 Euro.

Das Erstgerich­t wies das Ansinnen noch ab, das OLG sah die Sache anders. Letztlich entschied jetzt der Oberste Gerichtsho­f in Wien – für den Vater!

Die Kindergärt­nerin hätte, so die Entscheidu­ng, schlicht und einfach danebenste­hen müssen, als die Kinder ihren Rutschspaß gehabt hatten. Im Juristende­utsch heißt das „ maßgerecht­es Verhalten“. Und: „ Das Maß der Aufsichtsp­flicht bestimmt sich danach, was angesichts des Alters, der Eigenschaf­t und der Entwicklun­g des Aufsichtsb­edürftigen vom Aufsichtsf­ührenden vernünftig­erweise verlangt werden kann.“

Ein „ Langsam, Kinder, und vorsichtig“reicht also nicht aus im Ernstfall ( siehe auch Sportteil).

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Raufkrabbe­ln, runterruts­chen: Ein Spaß für Kinder

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