Höchstgericht lässt Kinder nicht allein runterrutschen
Mädchen stürzte, Kindergärtnerin indergärtnerin verletzte Aufsichtspflicht
Die tägliche „ Bewegungsstunde“ungsstunde“für Kinder scheint mehr als ein Wahlzuckerl zuckerl zu sein – sie soll fix kommen. Gute Idee, wären n da nicht Gefahrenelemente wie das Rutschen von einer ner in einer Sprossenwand eingehängten Langbank. Ein Kind verletzte sich, der Vater klagte – und bekam vom OGH recht!
Auch eine „ Schuldige“war bei diesem Fall schnell gefundenf d – nämlichä li h diedi Kindergärtnerin jener an sich vorbildlichen Einrichtung in der Steiermark, die eben auch Turn- und Bewegungseinheiten anbietet. Sie betreute 21 Kinder alleine – und konnte also Augen, Ohren und auch helfende Hände nicht überall gleichzeitig haben. Da passierte es: Ein Mädchen rutschte von der Bank ab und verletzte sich. Der Vater witterte „ Verletzung der Aufsichtspflicht“und klagte auf 15.000 Euro.
Das Erstgericht wies das Ansinnen noch ab, das OLG sah die Sache anders. Letztlich entschied jetzt der Oberste Gerichtshof in Wien – für den Vater!
Die Kindergärtnerin hätte, so die Entscheidung, schlicht und einfach danebenstehen müssen, als die Kinder ihren Rutschspaß gehabt hatten. Im Juristendeutsch heißt das „ maßgerechtes Verhalten“. Und: „ Das Maß der Aufsichtspflicht bestimmt sich danach, was angesichts des Alters, der Eigenschaft und der Entwicklung des Aufsichtsbedürftigen vom Aufsichtsführenden vernünftigerweise verlangt werden kann.“
Ein „ Langsam, Kinder, und vorsichtig“reicht also nicht aus im Ernstfall ( siehe auch Sportteil).