Kinder im Straßenverkehr
Statt Kinder zur Vorsicht zu erziehen, wird ihnen heute oft gesagt, dass sie auf dem Zebrastreifen Vorrang haben – so, wie es das Gesetz vorsieht. Ein oft lebensgefährliches Gesetz, denn immer mehr Menschen betreten die Fahrbahn völlig überraschend, und bei Kindern kommt noch eines dazu, dass sie durch Autos oder andere Passanten etc. oft erst im letzten Moment gesehen werden. Oft laufen sie und springen dann geradezu auf die Fahrbahn.
Auch wenn die Fußgänger und die Kinder im Recht sind, so finde ich das Gesetz grob fahrlässig, da man die ganze Verantwortung auf die Autofahrer abschiebt.
Wo liegt das Problem, wenn ein Fußgänger, bevor er die Fahrbahn betritt, kurz stehen bleibt und Augenkontakt mit den Lenkern sucht. Auch ein Schutzweg darf den Fußgänger nicht von jeder Verantwortung befreien. Manche Passanten ( und besonders Einspurige und Radfahrer) sind so unterwegs, als wollten sie Selbstmord begehen.
Leider sind die Erwachsenen heutzutage keine Vorbilder für die Kinder, denn wenn man als Fußgänger oder Radfahrer bei einer roten Ampel stehen bleibt, wird man von anderen Menschen mitleidig grinsend angeschaut – so unter dem Motto: So ein Trottel, der hält sich an Gesetze. Stephan Pestitschek, Strasshof