Wilder Streit um Burka- Verbot
Anwalt will bis zum Höchstgericht Verfassungsexperte schaltet sich ein
„ Das Gesetz ist, was die Grundrechte betrifft, höchst bedenklich!“, so Verfassungsexperte Heinz Mayer: „ Es verstößt gegen das Recht auf Privatleben!“Ein Anwalt aus Wien plant nun, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen, um das Burka- Verbot zu Fall zu bringen.
Anlassfall des Streits war die Abmahnung einer Wienerin, die ihren Mund mit einem Schal bedeckt hatte. Die 28- Jährige bekam von der Polizei dafür eine Strafe in der Höhe von 50 Euro
aufgebrummt. Als sie diese nicht zahlen wollte, wurde sie angezeigt. Anwalt Georg Zanger möchte jetzt den Fall seiner Mandatin zum Präzedenzfall machen – und das Burka- Verbot kippen. „ Es bestehen gute Chancen, dass die Klage durchkommt“, bescheinigt Verfassungsexperte Heinz Mayer der „ Krone“. Denn nach Meinung des Experten verstößt das Burka- Verbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention: „ Das Gesetz ist grundrechtswidrig: Denn wenn ich jemandem verbiete, sich einen Schal oder eine Mütze ins Gesicht zu ziehen, ist das ein Eingriff in sein Privatleben !“Daher ist das Burka- Verbot aus seiner Sicht höchst bedenklich. „ Es verstößt gegen das Grundrecht auf Privatleben und auf freie Religionsausübung, wenn man den Schleier als Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses sieht.“Im Unterschied zu Frankreich oder Belgien, wo das BurkaVerbot schon länger gilt, sei der Anwendungsbereich hierzulande zu weit. „ Es gilt ja von der Burka bis zur Skimütze. Man müsste unterscheiden!“Auch das Argument, Kommunikation sei bei Verschleierung nicht möglich, lässt Mayer nicht gelten: „ Dann könnten Skifahrer nicht kommunizieren – tun sie aber!“
Skurriler Auswuchs in Wien: Bei einem Filmdreh vor dem Hohen Haus gab es jüngst eine Amtshandlung der Polizei gegen das Parlamentsmaskottchen, den Hasen Lesko – der Darsteller musste sein Gesicht zeigen, es wurde festgestellt, dass es sich um eine „ künstlerische Berufsausübung“handle und die Amtshandlung fand ohne Strafe ein Ende.
Das Gesetz ist aBsurd! Es muss ganz allein mir üBerlassen sein, was man von meinem GesiCht sieht und was niCht! Eine Klage vor dem HöChstgeriCht hätte durChwegs ChanCen.
Verfa ssungsexperte Prof. DDr. H einz Mayer zum Anti- G esichtsverhüllungsgesetz