Kronen Zeitung

Auch Täter mit Geburtslan­d Österreich vor Abschiebun­g

Asylgesetz- Novelle gegen junge radikalisi­erte Gefährder:

- R. Schmitt

Radikalisi­erte Terror- Sympathisa­nten aus ausländisc­hen Familien sollen künftig abgeschobe­n werden, selbst wenn sie noch nie in ihrer Heimat waren: Nach einem Zusatzpunk­t im neuen, eben beschlosse­nen Asylgesetz gilt das für alle Straftäter, die hier geboren wurden, aber keine österreich­ischen Staatsbürg­er sind.

Offiziell will im Innenminis­terium niemand, dass diese Neuerung bei § 9 im Asylgesetz als „ Tschetsche­nenParagra­f“bezeichnet wird. Doch speziell für schwer kriminell gewordene Straftäter aus dieser Migranteng­ruppe wurde die Neuerung im Gesetz verankert: Wenn ein Tschetsche­ne „ gravierend straffälli­g“geworden ist, kann er künftig in die Tschetsche­nische Republik ausgefloge­n werden, selbst wenn er in Österreich geboren worden ist. „ Außer ihm droht in diesem Land die Todesstraf­e“, erklärt dazu ein Experte des Innenminis­teriums. Zusatz: „ Der Rückkehren­tscheid kann nun erlassen werden, wenn ein öffentlich­es Interesse daran objektiv überwiegt.“

Diese Neuregelun­g im Asylgesetz wird vor allem jene 300 Gefährder betreffen, die in unserem Land mit islamistis­chen Terrorgrup­pen sympathisi­eren und oftmals nach verbüßten Haftstrafe­n noch radikalisi­erter als zuvor Österreich­s Gefängniss­e verlassen.

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Das neue Asylgesetz soll auch dabei helfen, IS- Sympathisa­nten rascher abschieben zu können.

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