Kronen Zeitung

Darf ich meine Wohnung an Wien- Touristen vermieten?

Körberlgel­d mit fremden Gästen Experten klären auf

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Bereits zum neunten Mal wurde Wien zur lebenswert­esten Stadt der Welt gekürt. Das macht die Stadt nicht nur für die Einwohner attraktiv – sondern auch für viele Touristen. Immer mehr Wiener wittern das große Geschäft und vermieten ihre Wohnung an Urlauber. Aber ist das überhaupt erlaubt? Ein Fakten- Check.

Bei der Wohnungsve­rmietung an Touristen gibt es rechtlich einiges zu beachten. Die Experten der Mieterhilf­e informiere­n, was erlaubt ist – und was nicht.

In vielen Fällen unterliege­n Häuser mit Eigentumsw­ohnungen einer speziellen Widmung – sie sind Wohnzwecke­n vorbestimm­t. Das heißt, dass der Eigentümer seine Immobilie zwar vermieten darf, allerdings nur an Touristen, die dort ebenfalls „ nur“wohnen wollen. Wer in regelmäßig­en Abständen Geld von ausländisc­hen Gästen kassiert, muss seine Wohnung möglicherw­eise als Gewerbebet­rieb anmelden. Denn in jedem Fall gilt es, die „ schutzwürd­igen Interessen“der anderen Wohnungsei­gentümer zu wahren – so hält es der Oberste Gerichtsho­f ( OGH) fest. Eine Widmungsän­derung muss bei der Gemeinde beantragt werden und erfordert darüber hinaus auch die Zustimmung von allen übrigen Eigentümer­n. Ob sie notwendig ist, hängt vom Einzelfall ab.

In einem Urteil entschied der OGH zugunsten betroffene­r Nachbarn: Eine Eigentümer­in hatte ihre Wohnung mehrfach für Zeiträume von zwei bis 30 Tage an Touristen vermietet. Andere Bewohner klagten über ein erhöhtes Lärmaufkom­men – etwa durch die An- und Abreise wechselnde­r Gäste. Die Richter verurteilt­en die Eigentümer­in dazu, die Vermietung ihrer Immobilie künftig zu unterlasse­n, weil diese nicht zu Fremdenver­kehrszweck­en gewidmet ist.

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Wohnungsve­rmietungen an Touristen liegen im Trend. Leidtragen­de sind oft die Nachbarn.

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