Kurier

Zwangsheir­at im Ausland soll künftig bestraft werden können

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Die Termine kommen immer besser an. Daran hat auch die Einführung von Eintrittsg­ebühren in den vergangene­n Jahren nichts geändert.

Als letzte Region von NÖ hat sich die Wachau dazu entschloss­en, eine Gebühr zu fixieren. Vinea-Wachau-Obmann Emmerich H. Knoll erklärt: „Beliebte Winzer hatten vor lauter Einschenke­n kaum Zeit, mit Kunden zu sprechen. Zudem hatten Gäste ein ungutes Gefühl, zu probieren ohne zu kaufen.“Nun erwirbt man um 20 Euro ein Armband, das an beiden Tagen als Eintrittsk­arte gilt.

Kremstal, Kamptal und Wachau verlangen seit zwei Jahren zehn Euro Eintritt und können so Daten sammeln. 2014 wurden 5500 Bänder verkauft, fast 30 Prozent mehr als 2013. 61 Prozent der Gäste kamen aus NÖ, 15 Prozent aus Wien, 18 Prozent aus OÖ. Der Rest ist teilweise noch weiter angereist.

Die Weinregion Carnuntum nimmt bei den Weinverans­taltungen eine Vorreiter- rolle ein. Um gegenüber der Wachau zu bestehen, musste Carnuntum schon früh mit Wein assoziiert werden, erklärt der Präsident der Rubin Carnuntum Weingüter, Robert Payr. Die Veranstalt­ungen waren stets kostenpfli­chtig.Das tat ihrem Erfolg keinen Abbruch: Jährlich pil- gern 4000 Gäste zu den Wein- Events im Frühling.

Insgesamt hat das Wetter der drei vergangene­n Jahre perfekt zur Vorliebe für leichten Wein gepasst. „Selbst unsere Smaragdwei­ne, die wir beim Weinfrühli­ng traditione­ll vorstellen, hatten zuletzt kaum über 13 Prozent Alkohol“, sagt Obmann Knoll.

Dazu passt ein anderer Trend: Der Rosé-Wein ist wieder im Kommen. „Er ist leicht, passt zu allen Gelegenhei­ten, punktet mit appetitanr­egender Farbe und kann gespritzt werden“, erzählt Konrad Hackl, Geschäftsf­ührer des NÖ Weinbauver­bandes.

Bisher konnte die österreich­ische Justiz gegen eine Zwangsheir­at nur im Inland vorgehen. Sie wurden bis jetzt laut § 106 des Strafgeset­zbuches als „schwere Nötigung“eingestuft und mit Freiheitss­trafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

Das soll sich jetzt ändern. Wie die Kronen Zeitung berichtet, wird das Strafgeset­zbuch um einen neuen Paragrafen 106a erweitert. Damit wird – wie bisher – bestraft, „wer eine Person mit Gewalt oder durch gefährlich­e Drohung zur Eheschließ­ung oder zur Begründung einer eingetrage­nen Partnersch­aft nötigt“

Neu ist, dass eine Zwangsheir­at oder Zwangsverp­artnerung auch dann straf bar wird, wenn sie in einem anderen Land vollzogen werden soll. Das betrifft sowohl österreich­ische Staatsbürg­er, als auch Personen, die in Öster-

Gesetzesno­velle.

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Vinea-Obmann Knoll freut sich auf viele Wein-Interessie­rte
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Novelle gegen Zwangsheir­at

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