Zwangsheirat im Ausland soll künftig bestraft werden können
Die Termine kommen immer besser an. Daran hat auch die Einführung von Eintrittsgebühren in den vergangenen Jahren nichts geändert.
Als letzte Region von NÖ hat sich die Wachau dazu entschlossen, eine Gebühr zu fixieren. Vinea-Wachau-Obmann Emmerich H. Knoll erklärt: „Beliebte Winzer hatten vor lauter Einschenken kaum Zeit, mit Kunden zu sprechen. Zudem hatten Gäste ein ungutes Gefühl, zu probieren ohne zu kaufen.“Nun erwirbt man um 20 Euro ein Armband, das an beiden Tagen als Eintrittskarte gilt.
Kremstal, Kamptal und Wachau verlangen seit zwei Jahren zehn Euro Eintritt und können so Daten sammeln. 2014 wurden 5500 Bänder verkauft, fast 30 Prozent mehr als 2013. 61 Prozent der Gäste kamen aus NÖ, 15 Prozent aus Wien, 18 Prozent aus OÖ. Der Rest ist teilweise noch weiter angereist.
Die Weinregion Carnuntum nimmt bei den Weinveranstaltungen eine Vorreiter- rolle ein. Um gegenüber der Wachau zu bestehen, musste Carnuntum schon früh mit Wein assoziiert werden, erklärt der Präsident der Rubin Carnuntum Weingüter, Robert Payr. Die Veranstaltungen waren stets kostenpflichtig.Das tat ihrem Erfolg keinen Abbruch: Jährlich pil- gern 4000 Gäste zu den Wein- Events im Frühling.
Insgesamt hat das Wetter der drei vergangenen Jahre perfekt zur Vorliebe für leichten Wein gepasst. „Selbst unsere Smaragdweine, die wir beim Weinfrühling traditionell vorstellen, hatten zuletzt kaum über 13 Prozent Alkohol“, sagt Obmann Knoll.
Dazu passt ein anderer Trend: Der Rosé-Wein ist wieder im Kommen. „Er ist leicht, passt zu allen Gelegenheiten, punktet mit appetitanregender Farbe und kann gespritzt werden“, erzählt Konrad Hackl, Geschäftsführer des NÖ Weinbauverbandes.
Bisher konnte die österreichische Justiz gegen eine Zwangsheirat nur im Inland vorgehen. Sie wurden bis jetzt laut § 106 des Strafgesetzbuches als „schwere Nötigung“eingestuft und mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.
Das soll sich jetzt ändern. Wie die Kronen Zeitung berichtet, wird das Strafgesetzbuch um einen neuen Paragrafen 106a erweitert. Damit wird – wie bisher – bestraft, „wer eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Eheschließung oder zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft nötigt“
Neu ist, dass eine Zwangsheirat oder Zwangsverpartnerung auch dann straf bar wird, wenn sie in einem anderen Land vollzogen werden soll. Das betrifft sowohl österreichische Staatsbürger, als auch Personen, die in Öster-
Gesetzesnovelle.