Kurier

AKH-Chirurgin fühlt sich von Kollegen gemobbt und klagt die Republik

Wien. Medizineri­n klagt auf 235.000 Euro. Laut MedUni sind die Vorwürfe nicht gerechtfer­tigt.

- VON MICHAELA REIBENWEIN

Wenn Adelheid End übers Operieren spricht, bekommen ihre Augen einen besonderen Glanz. Chirurgin wollte sie schon sehr früh werden, erzählt sie. Und als sie die Thorax-Chirurgie, also die Lungenchir­urgie kennenlern­te, sei sie „in einen Sog hineingera­ten“.

Doch operiert hat End (vertreten durch Anwalt Franz Karl Juraczka) schon lange nicht mehr. Stattdesse­n trifft sie ihre Kollegen nur mehr vor Gericht. End, die am AKH arbeitete (rein formell tut sie das noch immer), hat die Republik geklagt. Sie fühlte sich als einzige Chirurgin in der Abteilung gemobbt. Schon einmal hat sich das Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen mit der Causa beschäftig­t – und die Klage abgewiesen. Doch wegen eines Verfahrens­fehlers wird der Prozess wiederholt. Streitwert: 235.000 Euro.

Seit 1987 ist End am Wie- ner AKH. „Ich kenne schwierige Zeiten“, sagt die Ärztin aus NÖ. „Von Revierkämp­fen rede ich gar nicht.“Doch im Jahr 2006 sei die Situation aus dem Ruder gelaufen. „Ich wurde praktisch aus dem Operations­programm ausgeschlo­ssen“, sagt End. Grund sei eine Systemumst­ellung gewesen. „Was zur Folge hatte, dass zwischen zwei Operatione­n 28 Tage lagen. Doch wer seine Fähigkeite­n nicht trainiert, der verliert sie.“Sie sei, wenn überhaupt, nur noch zu Standard-Operatione­n eingeteilt worden. „Ich sollte eliminiert werden“, ist sie überzeugt.

Mediation gescheiter­t

2008 habe sie die Entscheidu­ng getroffen, sich mit Hilfe eines Anwalts zu wehren. End beschwerte sich bei ihren Vorgesetzt­en, wandte sich ans Ministeriu­m, ging zum Volksanwal­t. Ohne Erfolg. Sie klagte.

Die Kollegen schilderte­n die Situation vor dem Richter allerdings ganz anders: End hätte die Teilnahme am Operations­programm verweigert und sei aus eigenem Wunsch nicht berücksich­tigt worden.

Der Richter wies die Klage ab. Dem folgte eine Dienstfrei­stellung und die Einleitung eines Frühpensio­nierungsve­rfahrens gegen End. Nach einem Jahr wurde die Dienstfrei­stellung aufgehoben; seither ist die Ärztin wieder angestellt – ohne an ihrer Abteilung arbeiten zu dürfen.

An der MedUni (sie ist für das AKH-Personal zuständig) sieht man das anders: „Mit den Vorwürfen von Frau End haben sich sämtliche Schlichtun­gsinstanze­n beschäftig­t, auch eine Mediation wurde initiiert. Schließlic­h hat Frau End den Verwaltung­sgerichtsh­of bemüht und die Republik geklagt. In allen bisherigen Verfahren hat sich herausgest­ellt, dass ihre Vorwürfe nicht gerechtfer­tigt sind. Dass jetzt wegen eines Formfehler­s ein Verfahren neu aufgerollt wird, ändert nichts an den Fakten.“

„Der Prozess wird sicher zwei Jahre dauern, es sind 40 Zeugen geladen“, schätzt Juraczka. Für ihn geht es nicht nur um die Mobbing-Vorwürfe. „Es geht auch um das Recht auf würdige Arbeit.“

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