„Roofing“in Osteuropa und die rechtliche Situation
Gefährlicher Trend. Es kann auch Kunst sein: Das Berliner Duo Wermke/Leinkauf klettert seit 2005 auf Gebäude und hat für seine Fotos Kunstpreise eingefahren. Richtig bekannt wurde der Stadteroberungstrend aber durch leichtsinnige osteuropäische Jugendliche, die oft schlecht ausgerüstet und ohne Planung riesige Baukräne oder Starkstrommasten erklimmen. Als „Roofing“wurden die schwindelerregenden Fotos zum Facebook-Trend.
Als ein Idol der Szene gilt der Ukrainer Mustang Wanted. Im August 2014 erkletterte der „Urban Climber“ein Moskauer Hochhaus und bemalte den krönenden Stern in den ukrainischen Nationalfarben. Nur eine Woche davor stand er auf der Spitze der Wiener Votivkirche.
Letztere Aktion hatte keine rechtliche Folgen. Es gilt das Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter. Polizeilich gebe es keinen Grund zum Einschreiten, weil es sich nicht um ein Offizialdelikt handle, so der Sprecher der Landespolizeidirektion NÖ, Johann Baumschlager. Nach der Zwentendorf-Aktion der Urban Monkeys hat die EVN aber Anzeige erstattet und Sachschäden beklagt. Weiterermittelt wurde nicht, die Beurteilung obliege jetzt dem Gericht, so Baumschlager.
Rein zivilrechtlich können urbane Kletterer auch Besitzstörungsklagen treffen. Hier seien aber ebenfalls die Gerichte direkt am Zug.