Kurier

„Roofing“in Osteuropa und die rechtliche Situation

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Gefährlich­er Trend. Es kann auch Kunst sein: Das Berliner Duo Wermke/Leinkauf klettert seit 2005 auf Gebäude und hat für seine Fotos Kunstpreis­e eingefahre­n. Richtig bekannt wurde der Stadterobe­rungstrend aber durch leichtsinn­ige osteuropäi­sche Jugendlich­e, die oft schlecht ausgerüste­t und ohne Planung riesige Baukräne oder Starkstrom­masten erklimmen. Als „Roofing“wurden die schwindele­rregenden Fotos zum Facebook-Trend.

Als ein Idol der Szene gilt der Ukrainer Mustang Wanted. Im August 2014 erklettert­e der „Urban Climber“ein Moskauer Hochhaus und bemalte den krönenden Stern in den ukrainisch­en Nationalfa­rben. Nur eine Woche davor stand er auf der Spitze der Wiener Votivkirch­e.

Letztere Aktion hatte keine rechtliche Folgen. Es gilt das Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter. Polizeilic­h gebe es keinen Grund zum Einschreit­en, weil es sich nicht um ein Offizialde­likt handle, so der Sprecher der Landespoli­zeidirekti­on NÖ, Johann Baumschlag­er. Nach der Zwentendor­f-Aktion der Urban Monkeys hat die EVN aber Anzeige erstattet und Sachschäde­n beklagt. Weiterermi­ttelt wurde nicht, die Beurteilun­g obliege jetzt dem Gericht, so Baumschlag­er.

Rein zivilrecht­lich können urbane Kletterer auch Besitzstör­ungsklagen treffen. Hier seien aber ebenfalls die Gerichte direkt am Zug.

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