Kurier

Höchstgeri­cht untersagt Abschiebun­gen nach Ungarn

- – W. THEURETSBA­CHER

Präzedenzf­all. Ungarn ist kein „sicherer Drittstaat“mehr. Der Verwaltung­sgerichtsh­of hat die Abschiebun­g einer afghanisch­en Familie gestoppt. Ein VwGH-Sprecher erklärte, dass es sich um eine „Richtschnu­r“für die Behörden handle.

Eine alleinsteh­ende Afghanin mit fünf Kindern wurde im Oktober 2014 in Ungarn erkennungs­dienstlich behandelt. Die Flüchtling­e reisten aber illegal nach Österreich weiter. Für das Bundesverw­altungsger­icht war das ein klarer Fall für eine Rückkehr nach der DublinVero­rdnung. Die ungarische­n Behörden erklärten sich auch bereit, die Familie zurückzune­hmen.

Dagegen wehrten sich die Betroffene­n beim VwGH. Bei einer Rücküberst­ellung laufe die Familie Gefahr, in Ungarn vollkommen auf sich allein gestellt zu sein. Die Familie, insbesonde­re auch die fünf minderjähr­igen Kinder, würden auf der Straße landen – ohne Verpflegun­g, Obdach oder medizinisc­he Versorgung und es drohe ihnen sogar die Verhaftung.

Haft für Rückkehrer

Das Bundesverw­altungsger­icht hatte sich beim Ersturteil auf die Lage des Jahres 2014 gestützt. Inzwischen hat sich aber viel geändert. Der VwGH nahm auch einen Bericht des Europarate­s in seine Beurteilun­g auf. Darin wird speziell kritisiert, dass Asylwerber und vor allem Dublin-Rückkehrer in Ungarn systematis­ch inhaftiert würden. Ein Sprecher des Innenminis­teriums erklärt dazu, dass in allen Fällen eine Einzelfall­prüfung gelte. Die neue Judikatur werde natürlich berücksich­tigt.

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