Höchstgericht untersagt Abschiebungen nach Ungarn
Präzedenzfall. Ungarn ist kein „sicherer Drittstaat“mehr. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Abschiebung einer afghanischen Familie gestoppt. Ein VwGH-Sprecher erklärte, dass es sich um eine „Richtschnur“für die Behörden handle.
Eine alleinstehende Afghanin mit fünf Kindern wurde im Oktober 2014 in Ungarn erkennungsdienstlich behandelt. Die Flüchtlinge reisten aber illegal nach Österreich weiter. Für das Bundesverwaltungsgericht war das ein klarer Fall für eine Rückkehr nach der DublinVerordnung. Die ungarischen Behörden erklärten sich auch bereit, die Familie zurückzunehmen.
Dagegen wehrten sich die Betroffenen beim VwGH. Bei einer Rücküberstellung laufe die Familie Gefahr, in Ungarn vollkommen auf sich allein gestellt zu sein. Die Familie, insbesondere auch die fünf minderjährigen Kinder, würden auf der Straße landen – ohne Verpflegung, Obdach oder medizinische Versorgung und es drohe ihnen sogar die Verhaftung.
Haft für Rückkehrer
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich beim Ersturteil auf die Lage des Jahres 2014 gestützt. Inzwischen hat sich aber viel geändert. Der VwGH nahm auch einen Bericht des Europarates in seine Beurteilung auf. Darin wird speziell kritisiert, dass Asylwerber und vor allem Dublin-Rückkehrer in Ungarn systematisch inhaftiert würden. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärt dazu, dass in allen Fällen eine Einzelfallprüfung gelte. Die neue Judikatur werde natürlich berücksichtigt.