Schnurli darf bleiben
Haustierhaltung. Auf was sollte man achten, wenn man mit Tier in ein neues Zuhause ziehen will?
Wenn ein Umzug ansteht, sollen natürlich auch die Haustiere mit von der Partie sein. Doch sind Schnurli, Bello und Co im neuen Wohnhaus überhaupt erwünscht?
„Was ich als Mieter darf und was nicht, sollte im Mietvertrag festgehalten werden“, sagt Wohnrechtsexperte Christian Boschek von der Arbeiterkammer Wien. Prinzipiell ist man nicht verpflichtet, bei einem Besichtigungstermin einer Mietwohnung über Haustiere zu sprechen. Doch erspart man sich eventuell einigen zukünftigen Ärger, wenn man das Thema doch zur Sprache bringt.
Generell gilt aber: Solange Tierschutzgesetze und ortsübliche Umstände beachtet werden, darf ein Haustier gehalten werden. In Wien sind Hunde, Katzen und Kleintiere gängig. Kleintiere wie Hamster, Vögel oder Kaninchen stellen natürlich meist gar kein Problem dar. Manche Wohnungseigentümer sind aber sowohl bei Hunden und Katzen, als auch bei Reptilien und exotischen Tieren heikel. Besonders wenn Verdacht besteht, dass diese zur Gefahr werden könnten.
Hausordnung
Die Hausordnung liegt dem Mietvertrag bei und gibt genauen Aufschluss über die Gepflogenheiten des betreffenden Hauses. Ist es erlaubt, mit seinen Haustieren in die neue Wohnung einzuziehen, benötigt der Vermieter bestimmte mietrechtliche Gründe, um die Wohnung wieder zu kündigen. Dazu zählen etwa regelmäßiger unzumutbarer Lärm oder Verschmutzung der Gänge durch die Tiere. „Im Normalfall wird der Vermieter dann zuerst eine Abmahnung aussprechen. Bei weiterem Ignorieren von Mietvertrag und Hausordnung wird dann die Kündigung erfolgen“, erklärt Boschek.
Haarig wird es, wenn andere Bewohner des Hauses durch ein Tier gefährdet werden, etwa durch einen bissigen Hund. In solchen speziellen Fällen kann mitunter eine Kündigung auch gleich geltend gemacht werden, damit niemand zu Schaden kommt.