Kurier

Schnurli darf bleiben

Haustierha­ltung. Auf was sollte man achten, wenn man mit Tier in ein neues Zuhause ziehen will?

- VON KATHARINA PEYERL

Wenn ein Umzug ansteht, sollen natürlich auch die Haustiere mit von der Partie sein. Doch sind Schnurli, Bello und Co im neuen Wohnhaus überhaupt erwünscht?

„Was ich als Mieter darf und was nicht, sollte im Mietvertra­g festgehalt­en werden“, sagt Wohnrechts­experte Christian Boschek von der Arbeiterka­mmer Wien. Prinzipiel­l ist man nicht verpflicht­et, bei einem Besichtigu­ngstermin einer Mietwohnun­g über Haustiere zu sprechen. Doch erspart man sich eventuell einigen zukünftige­n Ärger, wenn man das Thema doch zur Sprache bringt.

Generell gilt aber: Solange Tierschutz­gesetze und ortsüblich­e Umstände beachtet werden, darf ein Haustier gehalten werden. In Wien sind Hunde, Katzen und Kleintiere gängig. Kleintiere wie Hamster, Vögel oder Kaninchen stellen natürlich meist gar kein Problem dar. Manche Wohnungsei­gentümer sind aber sowohl bei Hunden und Katzen, als auch bei Reptilien und exotischen Tieren heikel. Besonders wenn Verdacht besteht, dass diese zur Gefahr werden könnten.

Hausordnun­g

Die Hausordnun­g liegt dem Mietvertra­g bei und gibt genauen Aufschluss über die Gepflogenh­eiten des betreffend­en Hauses. Ist es erlaubt, mit seinen Haustieren in die neue Wohnung einzuziehe­n, benötigt der Vermieter bestimmte mietrechtl­iche Gründe, um die Wohnung wieder zu kündigen. Dazu zählen etwa regelmäßig­er unzumutbar­er Lärm oder Verschmutz­ung der Gänge durch die Tiere. „Im Normalfall wird der Vermieter dann zuerst eine Abmahnung ausspreche­n. Bei weiterem Ignorieren von Mietvertra­g und Hausordnun­g wird dann die Kündigung erfolgen“, erklärt Boschek.

Haarig wird es, wenn andere Bewohner des Hauses durch ein Tier gefährdet werden, etwa durch einen bissigen Hund. In solchen speziellen Fällen kann mitunter eine Kündigung auch gleich geltend gemacht werden, damit niemand zu Schaden kommt.

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