Kurier

Kindergeld: Wer allein lebt, wird benachteil­igt

Alleinerzi­eher. Grüne fordern Gleichstel­lung

- – PHILIPP HACKER-WALTON

Seit Monaten verhandeln die Regierungs­parteien über eine Reform des Kindergeld­s. Vor dem Sommer hätte sie schon fix sein sollen, doch wurde man sich nicht in allen Fragen einig. Familienmi­nisterin Sophie Karmasin (ÖVP) hofft aber darauf, dass es bald ein fertiges Paket gibt und die Neuerungen auch schon im nächsten Jahr in Kraft treten werden.

Die Grünen mahnen nun ein, bei der Reform nicht auf die Alleinerzi­ehenden zu vergessen. Diese seien bis dato beim Kindergeld schwer benachteil­igt worden.

Etwa bei der Bezugsdaue­r. Beim Kindergeld profitiert man davon, wenn sich die Elternteil­e abwechseln: Kindergeld kann 12+2, 24+4 oder 36+6 Monate bezogen werden – die „Plus-Monate“sind für den Partner gedacht, der kürzer zu Hause bleibt.

Weil sich Alleinerzi­ehende mit niemandem abwechseln können, gibt es für sie die Möglichkei­t von zwei ExtraMonat­en. Allerdings ist die Zuerkennun­g, wie die Grünen kritisiere­n, äußerst rigide: Entweder muss der (fehlende) Partner tot, krank, gewalttäti­g oder in Haft sein – oder die alleinerzi­ehende Person verdient weniger als 1200 Euro netto und bekommt keine Alimente. Das Ergebnis: 2014 konnten – laut Beantwortu­ng einer parlamenta­rischen Anfrage durch das Familienmi­nisterium – lediglich 40 Alleinerzi­ehende von den Extra-Monaten Gebrauch machen.

„Es ist nicht einzusehen, warum hier auf das Einkommen bzw. eine drastische Notsituati­on abgestellt wird“, sagt Judith Schwentner, Familiensp­recherin der Grünen, im Gespräch mit dem KURIER. „Die Extra-Monate sind kein Instrument der Armutsverm­eidung, sondern haben einzig und allein den Zweck, den fehlenden zweiten Elternteil auszugleic­hen und den Alleinerzi­ehenden etwas mehr Zeit zwischen Kindergeld-Bezug und Wiedereins­tieg zu geben.“

Ungerechti­gkeiten

Schwentner fordert eine höhere Einkommens­grenze – um nicht weiter all jene auszuschli­eßen, die sich für die einkommens­abhängige Kindergeld-Variante entscheide­n. Weiters soll auch der fehlende Unterhalt als Bedingung wegfallen: „Viele Alleinerzi­ehende bekommen nur sehr geringe Unterhalts­zahlungen“, sagt Schwentner. „Selbst wenn man aber nur 30 Euro monatlich bekommt, werden die ExtraMonat­e verwehrt.“

Eine weitere Benachteil­igung sieht Schwentner bei der Beihilfe zum Kindergeld (180 Euro pro Monat für maximal ein Jahr): Für Ehepaare und Lebensgefä­hrten gilt hier für den zweiten Elternteil eine Einkommens­grenze von 16.200 Euro pro Jahr. Alleinerzi­ehende dürfen aber nur bis zur deutlich niedrigere­n Geringfügi­gkeitsgren­ze dazuverdie­nen.

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Alleinerzi­eherinnen: Nachteile beim Kindergeld, klagen die Grünen

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