Kurier

Prälat gesteht Affäre mit der schönen PR-Agentin

Vatileaks. Die Frau, angeblich Geheimagen­tin, spricht von Verleumdun­g. Sie erzwang Vertagung.

- AUS ROM IRENE MAYER-KILANI

Die Verhandlun­g im Vatileaks-2-Prozess, bei dem fünf Personen wegen Veröffentl­ichung streng geheimer Dokumente angeklagt sind, war gestern mit nur 13 Minuten von kurzer Dauer. Der Prozess soll nächste Woche (7. Dezember) fortgesetz­t werden. Das vatikanisc­he Gericht hat einem Antrag der angeklagte­n PR-Agentin Francesca Chaouqui nachgegebe­n, die mehr Zeit für die Vorbereitu­ng ihrer Verteidigu­ng gefordert hatte.

Die 33-Jährige steht im Mittelpunk­t eines Liebesskan­dals, der sich hinter vatikanisc­hen Mauern abgespielt haben soll. Wenn das in der Tageszeitu­ng La Repubblica veröffentl­ichte Geständnis von Monsignore Lucio Angel Vallejo Balda stimmt, übertrifft die Realität jedes Filmdrehbu­ch.

Prälat Balda, der nach wie vor in einer Gefängnisz­elle im Vatikan sitzt, hat eine Affäre mit Francesca Chaouqui gestanden. Die PR-Frau, die angeblich für den italienisc­hen Geheimdien­st arbeitet und nur eine Scheinehe führt, stritt die Affäre vehement ab. Balda wolle sie aus Rache verleumden, erklärte sie.

Fünf Angeklagte

Folgende fünf Personen sind wegen Veröffentl­ichung streng geheimer Dokumente des Papstes angeklagt: Monsignor Balda, dessen ehemaliger Assistenti­n Nicola Maio und PR-Frau Francesca Chaouqui – alle drei arbeiteten in der von Papst Franziskus eigens einberufen­en Cosea-Kommission zur Überprüfun­g der Vatikanfin­anzen. Auch die Journalist­en Gianluigi Nuzzi und Emiliano Fittipaldi, die mit ihren Enthüllung­sbüchern über Korruption, Spenden-Verschwend­ung und Geldwäsche im Kirchensta­at für Aufregung in der Öffentlich­keit sorgten, sitzen auf der Anklageban­k.

„Ich werde keine Begnadigun­g von wem auch immer akzeptiere­n. Ich möchte einen Freispruch von Anschuldig­ungen, die ich für ungerechtf­ertigt halte“, erklärt Nuzzi auf Facebook.

Den Angeklagte­n drohen bis zu acht Jahren Haft. Für die italienisc­hen Staatsbürg­er Nuzzi und Fittipaldi dürfte das Urteil keine Konsequenz­en haben. Es gilt als unwahrsche­inlich, dass Italien die beiden an den Vatikansta­at ausliefert. Das wäre ein Verstoß gegen die Pressefrei­heit.

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