Kurier

MedUni-Rektor fordert, dass seine Ärzte länger arbeiten dürfen

AKH. Bei 48 Stunden pro Woche bleibe an den Uniklinike­n zu wenig Zeit für Forschung und Lehre.

- VON JOSEF GEBHARD

Es war eine schwere Geburt: Über Monate zog sich in Wien das Gezerre um die Umsetzung der Arbeitszei­t-Verkürzung für Spitalsärz­te. Seit Jahresbegi­nn dürfen sie per Gesetz nur mehr durchschni­ttlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Nur im Rahmen einer bis 2021 befristete­n Ausnahmere­gelung sind weiter 60 Stunden erlaubt.

Jetzt dürfte die Debatte um die Ärzte-Arbeitszei­t neu aufflammen. Markus Müller, der neue Rektor der Wiener MedUni, fordert im KURIER-Gespräch eine Änderung des erst im Vorjahr beschlosse­nen Gesetzes. „Gegenüber den normalen Versorgung­sspitälern fühlen wir uns ungleich behandelt, weil wir als Uniklinik neben der Behandlung der Patienten mit Forschung und Lehre noch zwei weitere Aufgaben haben“, klagt der Rektor. Laut Universitä­tsgesetz sollen 30 Prozent der Arbeitszei­t dafür aufgewende­t werden. Wenn spätestens 2021 alle Ärzte nur mehr 48 Stunden arbeiten, blieben somit nur rund 32 Stunden für die Patientenv­ersorgung übrig.

Spezial-Gesetz

„Wir fordern daher eine Spezial-Gesetzgebu­ng für die Uniklinike­n, wonach die dortigen Ärzte auch nach 2021 60 Stunden arbeiten dürfen. Diese zusätzlich­en zwölf Stunden sollen dann für Forschung und Lehre reserviert sein.“Bedarf scheint vorhanden zu sein: Bis jetzt hat sich die Hälfte der AKH-Ärzte für die befristete 60-Stunden-Variante entschiede­n.

In anderen Ländern gebe es schon unbefriste­te Sonderrege­lungen für Uniklinike­n, sagt Müller. Sie seien auch durch die EU-Richtlinie gedeckt, die das heimische Gesetz erst erforderli­ch machte. „Es ist schon merkwürdig: Erst hat man sich bei der Umsetzung zehn Jahre Zeit gelassen, dann entschloss man sich zu einer überschieß­enden Regelung.“

Ähnlich sieht das auch Martin Andreas, Betriebsra­t der AKH-Ärzte. „Es soll nicht so sein, dass für Forschung und Lehre nur Zeit in der Freizeit übrig bleibt.“Er will aber zunächst abwarten, wie die für das AKH getroffene aktuelle Betriebsve­reinbarung in der Praxis funktionie­rt.

„Wir haben die Forderung auf der Agenda“, heißt es im Wissenscha­ftsministe­rium. Das bestehende Gesetz werde der Situation an den Uniklinike­n nicht gerecht. Eine Änderung sei aber erst mittel- bis langfristi­g ein Thema.

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