Kurier

Dyson wirbelt ordentlich Staub auf

Rechtsstre­it. Der Marktführe­r für beutellose­s Saugen kämpft gegen EU-Label und Konkurrent BSH

- VON ANDREAS SLATNER

Der britische Staubsauge­rHerstelle­r Dyson fühlt sich durch die geltende Prüfrichtl­inie für das EU-Energielab­el diskrimini­ert und hat geklagt: Staubsauge­r würden nur mit leerem Beutel getestet, der Stromverbr­auch steige jedoch mit höherem Füllstand des Beutels stark an. Daher sei die Effizienzk­lasse „A“für diese Geräte nicht gerechtfer­tigt und der Verbrauche­r werde getäuscht.

Diesen Vorwurf erhebt Dyson auch gegen den Konkurrent­en BSH und hat eine Einstweili­ge Verfügung wegen irreführen­der Werbung beantragt. Bei zwei Geräten der Marken Siemens und Bosch werbe BSH mit der hohen Effizienzk­lasse „AAAA“. Die angegebene Leistung von 750 Watt steige bei fast vollem Staubbeute­l nahezu um das Doppelte an. BSH wies die Anschuldig­ungen strikt zurück, stützte sich auf geltende EU-Vorgaben und hat in Großbritan­nien selbst Klage eingereich­t.

Erste Rückschläg­e

Das zuständige Landgerich­t Berlin wies am Dienstag den Eilantrag wegen irreführen­der Werbung ab, die Sache sei nicht dringlich. Auch das EUGericht in Luxemburg hat in erster Instanz die Klage von Dyson abgewiesen: Das von der EU-Kommission gewählte Testverfah­ren mit leeren Beuteln sei rechtens. Es gebe keine Tests mit vollen Beuteln, die „zuverlässi­g, genau und reproduzie­rbar sind“. Wie der Streit ausgehen wird, ist derzeit unklar.

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