Mobbing im Internet und Po-Grapschen strafbar
Justiz. Das Strafgesetz wurde umfangreich reformiert: Zentrales Anliegen war dabei, dass Gewaltdelikte künftig strenger bestraft, Vermögensdelikten hingegen erst bei höheren Schäden schärfer sanktioniert werden sollen. Konkret wurden dafür 200 Delikte überarbeitet, um eine bessere Ausgewogenheit zwischen Vermögensund Gewaltdelikten zu erreichen.
Neu ist auch, dass Cybermobbing, also die Verletzung der Privatsphäre im Internet, die das Leben der Opfer beeinträchtigt, seit heuer straf bar ist. Wer etwa ein Video auf Facebook stellt und damit einen Jugendlichen bloßstellt, dem droht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft. Wenn das Opfer danach Selbstmord verübt oder versucht, sich das Leben zu nehmen, ist eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren möglich.
Auf Verhetzung stehen nun bis zu zwei Jahre Haft, wenn rund 30 Personen (bisher 150) zu Gewalt aufgefordert oder zu Hass aufgestachelt werden. Hört eine „breite Öffentlichkeit“zu (150 Menschen), sind bis zu drei Jahre Haft vorgesehen. Bis zu fünf Jahre Haft gibt es für den Hetzer, wenn „Aufgestachelte“eine Gewalttat begehen.
Nachgeschärft wurde im Sexualstrafrecht. Auch wenn sich Opfer bei Übergriffen nicht wehren, drohen künftig bis zu zwei Jahre Haft („Verletzung der Selbstbestimmung“). „Po-Grapschen“kann ab dem neuen Jahr mit bis zu sechs Monaten Haft geahndet werden.