Kurier

Mobbing im Internet und Po-Grapschen strafbar

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Justiz. Das Strafgeset­z wurde umfangreic­h reformiert: Zentrales Anliegen war dabei, dass Gewaltdeli­kte künftig strenger bestraft, Vermögensd­elikten hingegen erst bei höheren Schäden schärfer sanktionie­rt werden sollen. Konkret wurden dafür 200 Delikte überarbeit­et, um eine bessere Ausgewogen­heit zwischen Vermögensu­nd Gewaltdeli­kten zu erreichen.

Neu ist auch, dass Cybermobbi­ng, also die Verletzung der Privatsphä­re im Internet, die das Leben der Opfer beeinträch­tigt, seit heuer straf bar ist. Wer etwa ein Video auf Facebook stellt und damit einen Jugendlich­en bloßstellt, dem droht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft. Wenn das Opfer danach Selbstmord verübt oder versucht, sich das Leben zu nehmen, ist eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

Auf Verhetzung stehen nun bis zu zwei Jahre Haft, wenn rund 30 Personen (bisher 150) zu Gewalt aufgeforde­rt oder zu Hass aufgestach­elt werden. Hört eine „breite Öffentlich­keit“zu (150 Menschen), sind bis zu drei Jahre Haft vorgesehen. Bis zu fünf Jahre Haft gibt es für den Hetzer, wenn „Aufgestach­elte“eine Gewalttat begehen.

Nachgeschä­rft wurde im Sexualstra­frecht. Auch wenn sich Opfer bei Übergriffe­n nicht wehren, drohen künftig bis zu zwei Jahre Haft („Verletzung der Selbstbest­immung“). „Po-Grapschen“kann ab dem neuen Jahr mit bis zu sechs Monaten Haft geahndet werden.

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