Familienbeihilfe wird leicht erhöht
Familien. Abgesehen vom erhöhten Kinderfreibetrag im Zuge der Steuerreform gibt es ab jetzt auch ein bisschen mehr Geld für Familien, weil die Familienbeihilfe um 1,9 Prozent erhöht wurde.
Für Kinder unter zwei Jahren gibt es 111,80 Euro im Monat, für Drei- bis Neunjährige 119,60, für Zehn- bis 18Jährige 138,80 Euro, ab 19 Jahren sind es 162 Euro pro Person. Angehoben wurden auch die Geschwisterstaffel und die Beihilfe für behinderte Kinder.
Neu geregelt wurde weiters die Elternteilzeit: Nun muss die Arbeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden – und man muss mindestens zwölf Stunden pro Woche arbeiten. Bisher gab es keine Vorgaben.
Neu ist auch, dass Frauen, deren Partnerin durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen hat, in Elternkarenz gehen können. Auch PflegeEltern, die keine Möglichkeit haben, ein Pflegekind zu adoptieren, haben Anspruch auf Karenz. Und gleichgeschlechtliche Paare dürfen ab sofort Kinder adoptieren.
Nach Fehlgeburten gibt es einen vierwöchigen Kün- digungs- und Entlassungsschutz. Außerdem erhalten freie Dienstnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes einen Freistellungsanspruch sowie einen viermonatigen Motivkündigungsschutz.
Änderungen dürfte es auch für Kindergärten geben: Ab Herbst 2016 müssen alle Vierjährigen in einen Kindergarten. Jene, die gut Deutsch können, sollen sich aber wieder abmelden dürfen, wenn die Eltern das wollen. Das wurde im Zuge der Bildungsreform vereinbart, ist aber noch nicht beschlossen.
Das gilt auch für die Reform des Kindergeldes, die in Vorbereitung ist. Künftig soll es ein Kindergeldkonto mit einem Fixbetrag geben, wie lange man daheim bleiben kann, soll variabel sein.