Weniger arbeiten ab 62 Jahren
Pensionen. Bis 29. Februar will die Regierung entscheiden, was im Pensionsbereich geändert werden soll. Fix ist jetzt schon, dass nun mit der Teilpension ein neuer Pensionstyp eingeführt wurde.
Sie ist als Erweiterung der schon bestehenden Altersteilzeit zu verstehen. Weil sie erst ab 62 Jahren beansprucht werden kann, ist sie derzeit allerdings nur für Männer relevant, weil Frauen noch mit 60 Jahren in Pension gehen können.
Die Arbeitszeit kann bei der Teilpension zwischen 40 und 60 Prozent reduziert werden, die Gehaltseinbußen werden zu 50 Prozent ausgeglichen
Dem Arbeitgeber werden sowohl der Lohnaus- gleich als auch die Kosten für die Weiterzahlung der vollen Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze vom Staat ersetzt. Das ist auch ein wesentlicher Unterschied zur Altersteilzeit. Hier bekommt der Unternehmer nur die Hälfte der Kosten rückerstattet. Die Teilpension kann im Gegensatz zur Altersteilzeit nicht geblockt werden.
Die Pensionen werden mit Jahresbeginn um 1,2 Prozent erhöht. Den Pensionisten wird damit die Inflation abgegolten. Die Ausgleichszulagen für Mindestpensionisten steigen auf 882,78 Euro für Alleinstehende und 1323,58 für Ehepaare.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf 415,72 Euro im Monat angehoben. Frühpensionisten dürfen maximal diesen Betrag dazu verdienen, wenn sie die Pension nicht verlieren wollen.
Klargestellt wird im Gesetz, dass bei Frauen, die weniger als 15 Beitragsjahre haben, auch vier Jahre pro Kind für die Pension angerechnet werden. Das bedeutet, dass z. B. eine Frau mit einem Kind und elf Versicherungsjahren Anspruch auf eine Pension (mindestens 15 Jahre) hat.