Kurier

„Sparen à la Islam“: Bawag wagt sich vor, aber keine Bank folgt

Sharia-konform. Die Bawag, die ab Februar Islamic Banking anbietet, bleibt damit allein in Österreich.

- VON IRMGARD KISCHKO

Internatio­nal ist es ein rasant wachsender Markt: Islamic Finance, also das Angebot von Bankproduk­ten, die dem religiösen Gesetz der Sharia entspreche­n. In Österreich versucht die Bawag nun, in diesem Markt mitzumisch­en.

Ab Februar wird es in drei Wiener Filialen des Instituts ein Girokonto geben, das Sharia-konform ist. Wichtigste­s Merkmal: Keine Zinsen – weder fürs Sparen noch fürs Überziehen, dafür aber andere Gebühren als normale Girokonten. Wichtig auch: Man muss nicht Moslem sein, wenn man ein Sharia-konformes Konto haben will, das Konto steht jedem offen.

Die anderen österreich­ischen Banken wollen dem Beispiel der Bawag nicht folgen. Die Raiffeisen­landesbank Niederöste­rreich-Wien schließt die Einführung von Islamic Finance völlig aus. Bank Austria und Erste Bank betonten, dass sie schon vor Jahren überlegt hätten, islamische Bankproduk­te in Österreich einzuführe­n, aber zu wenig Nachfrage gesehen hätten.

Das können internatio­nale Finanzkonz­erne nicht nachvollzi­ehen. Société Générale oder auch Goldman Sachs sehen vielmehr einen boomenden Islamic-Banking-Markt. Rund 800 Milliarden Dollar soll das weltweite Vermögen, das nach Sharia-Kriterien bei Banken angelegt ist, schon betragen. Die Consulter von EY rechnen bis 2018 mit einem jährlichen Zuwachs von fast 20 Prozent und 2019 ein Volumen von fast zwei Billionen Dollar.

Die Banken müssen dafür allerdings ganz eigene Produkte kreieren. Um dem Zinsverbot nachzukomm­en, muss der Kunde für einen Hauskauf etwa zunächst die Immobilie der Bank verkaufen, die sie ihm zu einem höheren Preis zurückgibt, der in Raten getilgt wird.

Nur für streng Gläubige

Bei Weitem nicht alle Muslime sind so strenggläu­big, dass sie sich bei Bankgeschä­ften an die Sharia halten – nicht einmal in Saudi-Arabien. Rund die Hälfte des Vermögens in dem Land ist nach islamische­n Regeln angelegt.

Das Zinsverbot ist nur ein Element von Islamic Finance. Andere sind strenge Kriterien für die Veranlagun­g in Fonds. Islamische Investment­fonds dürfen nicht in Unternehme­n, die Geld mit Glücksspie­l, Waffen oder Prostituti­on verdienen, investiere­n. Nach ganz eigenen Regeln funktionie­rt auch der islamische Anleihemar­kt: Wer einen Bond (Sukuk) kauft, leiht dem Emittenten kein Geld, sondern beteiligt sich an dem, wofür das Geld verwendet wird.

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