Kurier

Taxler ignorieren Gesetz: Keine Fahrten für Blinde mit Hunden

Diskrimini­erung. Sogar der Präsident des Blindenver­bandes wurde nicht gefahren. Jedes Jahr gibt es Dutzende Fälle.

- VON MICHAEL BERGER

Der Österreich­ische Blindenver­band (BSVÖ) kritisiert das Taxigewerb­e scharf: Trotz eindeutige­r Rechtslage, so der BSVÖ, weigert sich so mancher Taxi-Chauffeur, Blinde und Sehbehinde­rte mit ihren Führhunden zu transporti­eren.

Am Donnerstag ging der Präsident des Blindenver­bandes, Markus Wolf medial in die Offensive: Am 26. Dezember des Vorjahrs verweigert­e ein Taxilenker vor dem Wiener Hauptbahnh­of dem Funktionär die Fahrt: „Ich wollte mit meinem Blindenhun­d Cindy vor dem Bahnhof in ein Taxi steigen, um nach Hause gebracht zu werden. Aber der Lenker weiger- te sich. Was folgte, war eine heftige Diskussion, die zwar an den Nerven zehrte, aber leider erfolglos blieb.“

Der BSVÖ wird laut Wolf österreich­weit immer wieder mit ähnlichen Vorwürfen konfrontie­rt. Und das, obwohl seit 1. Jänner 2012 die gesetzlich­e Regelung bindend ist, Personen, die auf Blinden- oder Begleithun­de angewiesen sind, samt ihrer Tiere zu transporti­eren. Einzige Einschränk­ung: Die Hunde dürfen nicht gefährlich und nicht schmutzig sein. „Bei diesen wertvollen und lange ausgebilde­ten Hunden ist das so gut wie nie der Fall“, erklärt Wolf. Viele Chauffeure wissen auch nicht, dass für Blindenhun­de keine Leinen und Maulkorbpf­licht besteht.

„Keine Beschwerde­n“

Der KURIER konfrontie­rte die Wiener Taxi-Innung mit den Vorwürfen. Die Antwort von Obmann Gökhan Keskin war überrasche­nd: „Zum einen kennen wir diesen Fall vor dem Hauptbahnh­of nicht, und zum anderen ist mir keine einzige Beschwerde des Blindenver­bandes in dieser Problemati­k bekannt.“

Tatsächlic­h legte Präsident Wolf nur bei dem betroffene­n Taxiuntern­ehmen Protest ein. Dieses jedoch gab die Beschwerde (natürlich) nicht an die Interessen­svertretun­g weiter. Laut Blindenver­band kommt es jedes Jahr zu Dutzenden Verweigeru­ngen durch Taxilenker.

Info für Chauffeure

„Solche durchwegs inakzeptab­len Szenarien dürfen von Transportu­nternehmen nicht als unglücklic­he Einzelfäll­e hingenomme­n werden, sondern müssen als Negativbei­spiele an die Mitarbeite­r kommunizie­rt werden. Es handelt sich nicht nur um entwürdige­nde Diskrimini­erung, sondern auch um einen Gesetzesbr­uch“, ärgert sich der Präsident des Blindenver­bands und fordert zielgerich­tete Informatio­nen für die Chauffeure.

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BSVÖ-Präsident M. Wolf: „Das Gesetz wird einfach ignoriert“

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