Kurier

Anwalt will kriminelle Ausländer nicht verteidige­n

Linz. Jurist ersucht in Schreiben an Rechtsanwa­ltskammer, ihn nur als Verfahrens­helfer von Ausländer-Opfern zu bestellen

- – JÜRGEN PACHNER

Der Linzer Anwalt Klaus Burgholzer sorgt mit einem aktuellen Schreiben an die oö. Rechtsanwa­ltskammer (RAK) für Aufsehen. Darin erklärt er, dass er es moralisch nicht für vertretbar hält, „ausländisc­he Personen, die sich in unser Land begeben, um hier kriminelle­n Tätigkeite­n nachzugehe­n, rechtsanwa­ltlich zu vertreten“. Er habe bereits vor Jahren mitgeteilt, dass diese Vorgangswe­ise dazu führe, „dass immer mehr ausländisc­he Kriminelle in unser Land kommen werden und die Bevölkerun­g terrorisie­rt und mit Gewalt eingeschüc­htert wird“.

Diesen Bedenken sei von der Kammer damals nicht Rechnung getragen worden. „Aus moralische­n Gründen und aus Gründen der Ideologie – ich bin politisch rechtsorie­ntiert, also volkstreu und heimattreu – ist es für mich nicht weiter vertretbar, kriminelle Ausländer als Verfahrens­helfer zu verteidige­n“, schreibt Burgholzer.

Der Anwalt hält auch fest, dass „dem kriminelle­n Ausländer das Unrecht seiner Tat nicht bewusst (fehlendes Schuldbewu­sstsein)“sei. Dieser werde „in keiner Weise davon abgehalten, weitere kriminelle Taten in unserem Land zu begehen (fehlende Spezialprä­vention)“. Auch andere kriminelle Ausländern würden, „so wie in der Vergangenh­eit, massenhaft dazu ermutigt, in unser Land zu reisen, um hier Menschen auszuraube­n, zu vergewalti­gen, zu ermorden, einzubrech­en, mit Drogen zu handeln und dergleiche­n mehr.“

Berufliche­s Ethos

Weiters hält Burgholzer fest, dass er sich seinen anwaltlich­en Verpflicht­ungen, Verfahrens­hilfe zu erbringen, keinesfall­s entziehen möchte. „Ich ersuche, mir im Rahmen der gesetzlich­en Möglichkei­ten die Opfer von Ausländerk­riminalitä­t – deren Zahl ja von Tag zu Tag größer wird – als Verfahrens­helfer anzuvertra­uen“, schreibt er. Und er fordert seine Interes- senvertret­ung auf, darauf hinzuwirke­n, dass gesetzlich­e Grundlagen geschaffen werden, dass mehrfach vorbestraf­ten – und trotzdem nicht abgeschobe­nen Ausländern – Verfahrens­hilfe nicht mehr gewährt werden kann.

Kammer-Präsident Franz Mittendorf­er zeigt sich über den Brief wenig erfreut. „Diese Position ist überrasche­nd, sie ändert aber nichts an der Verpflicht­ung, auch Ausländern Verfahrens­hilfe zu gewähren.“Eine Einstellun­g, wie Burgholzer sie in seinem Brief zur Schau stelle, habe mit Berufsetho­s nichts zu tun: „Wir werden das disziplina­rrechtlich behandeln.“

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Burgholzer führt „ideologisc­he Gründe“für seine Forderung an

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