„Mein Kampf“: Besitz, Handel, Verbreitung
Fragen. Es ist erlaubt, Hitlers Buch zu kaufen. Nachdrucke werden genau geprüft
Erlaubt, aber doch ein bisschen verboten – „Mein Kampf“wirft Fragen auf. Britta Tichy-Martin, Staatsanwältin im Justizministerium, versucht sie zu klären. Zum Beispiel, dass die kommentierte wissenschaftliche Behandlung von „Mein Kampf“nicht straf bar ist, „weil sie das Gegenteil der NS-Wiederbetätigung erreichen will.“Wer das Buch nun ebenfalls nachdrucken will, muss diesen „auf klärerischen Zweck“nachweisen. „Jedenfalls hat immer eine Prüfung im Einzel- fall zu erfolgen“, sagt Tichy-Martin. Antiquitätenhändler oder Flohmarkthändler dürfen „Mein Kampf“verkaufen, „wenn sie nur wirtschaftliche Interessen am Vertrieb haben. Sie dürfen es nicht positiv bewerben.“Das fällt sonst unter das Verbotsgesetz: Nach § 3g VerbotsG ist jede nach außen wirkende propagandistisch vorteilhafte Darstellung von NS-Gedankengut strafbar. Etwa, wenn das Buch in der Absicht verkauft wird, die NSDAP oder eine ihrer wesentlichen Zielsetzun- gen wieder zu errichten oder zu propagieren. Das fällt unter Wiederbetätigung. Auch straf bar: Wenn im Netz kursierende Version von „Mein Kampf“, verteilt werden, um NSGedankengut zu verbreiten.
Nicht straf bar ist hingegen der „schlichte Besitz“von NS-Devotionalien, etwa einer Ausgabe von „Mein Kampf“aus dem Besitz eines Vorfahren. Für den Download einer Internet-Version gilt dasselbe: „Wenn man aus Neugierde hineinlesen will, ist das straf los.“