Kurier

Was Ärzte nicht dürfen

Disziplina­rrecht. 200 bis 300 Fälle werden jährlich geprüft. Die Verfehlung­en reichen von Beschimpfu­ngen, Fotos aus dem OP mit betäubten Patienten bis zu Pornos auf dem PC der Ordination.

- VON MICHAELA REIBENWEIN

200- bis 300-mal jährlich werden in Österreich Disziplina­rverfahren gegen Ärzte eingeleite­t. Heikel wird es, sobald ein Verstoß gegen die Berufspfli­cht (darunter fällt z. B. die falsche Abrechnung von Leistungen, Anm.) gemeldet oder das Ansehen der Ärzteschaf­t beeinträch­tigt wird. Letzteres könnte auf den praktische­n Arzt Thomas Unden zutref- fen (siehe Zusatzarti­kel). Er hatte öffentlich angekündig­t, Asylwerber nicht behandeln zu wollen.

„Mir ist kein vergleichb­arer Fall bekannt“, sagt Johannes Zahrl, Kammeramts­direktor der Österreich­ischen Ärztekamme­r. Zu ihm kommen viele Fälle. Zu einzelnen Verfahren darf er nichts sagen. Aber, rein theoretisc­h gesprochen, wäre das Ablehnen von Asylwerber­n berufsrech­tlich klar geregelt: Ärzte haben Patienten ohne Unterschei­dung von Person und Abstammung zu betreuen. „In so einem Fall wäre das Ansehen der Ärzteschaf­t massiv beeinträch­tigt, keine Frage“, meint Zahrl.

Die Konsequenz­en bei einer Verurteilu­ng reichen von einer schriftlic­hen Ermahnung über Geldstrafe­n bis hin zum Berufsverb­ot. Die Palette an Verfehlung­en inner- halb der Ärzteschaf­t ist breit. So warben etwa zwei Tiroler Chirurgen in Berufsklei­dung sowie mit Skibrille, Tirolerhut und Wanderruck­sack für ihre Ordination. Die Kommission wertete das als Kostümieru­ng und somit nicht zulässig.

Happy Hour

Auch die Bewerbung von ästhetisch­en Behandlung­en im Internet mit dem Titel: „Nimm 2, zahl 1“wurde nicht toleriert.

„Es ist 0.30 Uhr, nur für die, die glauben, wir schlafen in der Nacht“, postete ein Kärntner Arzt auf Facebook. Dazu war ein Bild aus dem Operations­saal zu sehen – und auch der betäubte Patient: ein junger Bub, neben dem sein Stofftier lag. Auch das wurde als nicht zulässig gewertet.

Ebenfalls in die Nesseln setzen sich Ärzte, wenn sie etwa behaupten, Zahnärzte würden nur eine zweijährig­e Lehre absolviere­n. Ihren Dienst dürfen sie nur nüchtern ausführen – Beschimpfu­ngen von Patienten und Kollegen sind tabu. Auch die Verwendung des Götz-Zitats ist verboten. Ebenfalls gegen das Ansehen des Ärztestand­es verstößt es, wenn ein Mediziner während der Ordination­szeiten auf Porno-Seiten surft – selbst wenn das nur das eigene Ordination­spersonal wahrnimmt.

Im Herbst sorgte ein Foto der Wiener Rechtsanwä­ltin Astrid Wagner für Aufregung – sie zeigte ihren nackten Rücken. Für Ärzte ein Problem? „Den Fall hatten wir noch nicht. Aber das wäre zu prüfen“, meint Zahrl.

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