Nachbarin fotografiert: Opfer erhält 5000 Euro
Stalking. Frau ist jetzt psychisch krank
Sich vor den Augen seiner Nachbarin zu entblößen, war der Höhepunkt jahrelanger Stalking-Attacken: Zuvor hatte der Mann sie beharrlich verfolgt. Auch fotografierte er ins Schlafzimmer. Nun muss er dem Opfer 5000 Euro zahlen. Diese Summe wurde Karin W. (Name geändert) nun im Zivilverfahren als Schmerzengeld zugesprochen.
Ihr selbst kostete die Belästigung jedoch ihre psychische Gesundheit. W. gilt laut Bundessozialamt nun zu 50 Prozent als behindert. „Unser Leben hat sich total verändert“, sagt sie.
Zwischen Mai 2012 und August 2013 wurde W. von ihrem Nachbarn terrorisiert. Sobald sie ihren Garten betrat, war er da und fotografierte sie. Zudem verfolgte er W. auf der Straße. Kurz darauf begann er in das straßenseitig gelegene Schlafzimmer des Ehepaars zu filmen. Um einen besseren Blick zu haben, kletterte er sogar auf seinen Traktor. Die W.s zogen in ein anderes Zimmer. „Im September 2012 habe ich dann Äpfel geklaubt und da habe ich gesehen, dass er da steht und onaniert“, erzählt W.
Da brach sie zusammen. Ohne ihren Mann konnte die Frau das Haus nicht mehr verlassen. Bis heute brauche sie ihn häufig als Begleitung. „Ich war sehr oft unterwegs. Das war nicht mehr möglich“, sagt W. Sofort habe sie Panikattacken bekommen. Der Arbeit im Garten, die sie so geliebt hatte, traue sich W. nicht mehr nachzugehen.
„Alles was schön war, ist eine Belastung für mich geworden.“Es folgten Krankenstände und Reha-Aufenthalte. 2013 legte der Nachbar nach. Als sie ein Bad in einer von einer Mauer geschützten Freiluftwanne nahm, legte er eine Leiter an die meterhohe Mauer und fotografierte darüber. Für das „Spechteln“wurde der Nachbar zwei Mal, für die sexuelle Belästigung ein Mal verurteilt. Doch erst als eine einstweilige Verfügung abgelaufen war, hörte er mit dem Psychoterror auf. „Das Schlimme ist, man fühlt sich immer verfolgt“, sagt W. noch heute.
Kaum Zivilklagen
Aufgrund der psychischen Beeinträchtigung forderte ihre Anwältin Sonja Scheed auf dem Zivilweg 15.000 Euro Schmerzensgeld. Trotz ihrer Behinderung konnte ein Gerichtsgutachten bei W. keine Beeinträchtigung mit Krankheitswert feststellen, daher wurden ihr 5000 Euro zugesprochen. Zu wenig, findet Scheed.
Tatsächlich gilt es als schwierig, psychische Belastungen nachzuweisen. Zudem werden laut der Opferhilfe „Weisser Ring“in Österreich keine hohen Summen an Schmerzensgeld zugesprochen. Der Anwalt Nikolaus Rast meint: „5000 Euro erscheinen mir an sich eher viel, aber für einen Zeitraum von einem Jahr ist das schon angemessen.“Generell würden aber wenige Opfer den Zivilweg wählen.