Kurier

Nachbarin fotografie­rt: Opfer erhält 5000 Euro

Stalking. Frau ist jetzt psychisch krank

- – K. ZACH

Sich vor den Augen seiner Nachbarin zu entblößen, war der Höhepunkt jahrelange­r Stalking-Attacken: Zuvor hatte der Mann sie beharrlich verfolgt. Auch fotografie­rte er ins Schlafzimm­er. Nun muss er dem Opfer 5000 Euro zahlen. Diese Summe wurde Karin W. (Name geändert) nun im Zivilverfa­hren als Schmerzeng­eld zugesproch­en.

Ihr selbst kostete die Belästigun­g jedoch ihre psychische Gesundheit. W. gilt laut Bundessozi­alamt nun zu 50 Prozent als behindert. „Unser Leben hat sich total verändert“, sagt sie.

Zwischen Mai 2012 und August 2013 wurde W. von ihrem Nachbarn terrorisie­rt. Sobald sie ihren Garten betrat, war er da und fotografie­rte sie. Zudem verfolgte er W. auf der Straße. Kurz darauf begann er in das straßensei­tig gelegene Schlafzimm­er des Ehepaars zu filmen. Um einen besseren Blick zu haben, kletterte er sogar auf seinen Traktor. Die W.s zogen in ein anderes Zimmer. „Im September 2012 habe ich dann Äpfel geklaubt und da habe ich gesehen, dass er da steht und onaniert“, erzählt W.

Da brach sie zusammen. Ohne ihren Mann konnte die Frau das Haus nicht mehr verlassen. Bis heute brauche sie ihn häufig als Begleitung. „Ich war sehr oft unterwegs. Das war nicht mehr möglich“, sagt W. Sofort habe sie Panikattac­ken bekommen. Der Arbeit im Garten, die sie so geliebt hatte, traue sich W. nicht mehr nachzugehe­n.

„Alles was schön war, ist eine Belastung für mich geworden.“Es folgten Krankenstä­nde und Reha-Aufenthalt­e. 2013 legte der Nachbar nach. Als sie ein Bad in einer von einer Mauer geschützte­n Freiluftwa­nne nahm, legte er eine Leiter an die meterhohe Mauer und fotografie­rte darüber. Für das „Spechteln“wurde der Nachbar zwei Mal, für die sexuelle Belästigun­g ein Mal verurteilt. Doch erst als eine einstweili­ge Verfügung abgelaufen war, hörte er mit dem Psychoterr­or auf. „Das Schlimme ist, man fühlt sich immer verfolgt“, sagt W. noch heute.

Kaum Zivilklage­n

Aufgrund der psychische­n Beeinträch­tigung forderte ihre Anwältin Sonja Scheed auf dem Zivilweg 15.000 Euro Schmerzens­geld. Trotz ihrer Behinderun­g konnte ein Gerichtsgu­tachten bei W. keine Beeinträch­tigung mit Krankheits­wert feststelle­n, daher wurden ihr 5000 Euro zugesproch­en. Zu wenig, findet Scheed.

Tatsächlic­h gilt es als schwierig, psychische Belastunge­n nachzuweis­en. Zudem werden laut der Opferhilfe „Weisser Ring“in Österreich keine hohen Summen an Schmerzens­geld zugesproch­en. Der Anwalt Nikolaus Rast meint: „5000 Euro erscheinen mir an sich eher viel, aber für einen Zeitraum von einem Jahr ist das schon angemessen.“Generell würden aber wenige Opfer den Zivilweg wählen.

 ??  ?? Der Mann fotografie­rte sein Opfer im Garten und im Schlafzimm­er
Der Mann fotografie­rte sein Opfer im Garten und im Schlafzimm­er

Newspapers in German

Newspapers from Austria