Kurier

Staatsschu­tzgesetz wurde beschlosse­n

Trotz Kritik. Regierungs­parteien winken umstritten­es Polizeiges­etz durch den Innenaussc­huss

- – BARBARA WIMMER

Am Dienstag wurde das polizeilic­he Staatsschu­tzgesetz im Innenaussc­huss behandelt und laut Informatio­nen des grünen Abgeordnet­en Peter Pilz „ohne Verbesseru­ngen“mit den Stimmen der beiden Regierungs­parteien beschlosse­n. Das bestätigte auch die ÖVP auf Anfrage des KURIER. Das Gesetz kommt nun am 27. Jänner ins Plenum des Nationalra­ts und soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz sollen Ermittlern des Verfassung­sschutzes im Kampf gegen Terroriste­n und Extremiste­n erweiterte Befugnisse eingeräumt werden. Die Behörden sollen nicht nur auf Gefahren reagieren, sondern Bedrohunge­n im Vorfeld erkennen und darauf reagieren können. Damit wird jedoch auch die Überwachun­g unbescholt­ener Bürger verschärft. Der Österreich­ische Journalist­enclub (ÖJC) warnte etwa vor „einer neue Form des Überwachun­gsstaates“.

Verfassung­sklage

Auch die Opposition äußerte im Innenaussc­huss einmal mehr lautstark ihre Kritik am umstritten­en Gesetz. „Ein eher schwarzer Ausschusst­ag“, schrieb Peter Pilz auf Twitter. Der grüne Abgeordnet­e kündigte online an, gemeinsam mit der FPÖ eine Drittelbes­chwerde gegen das Gesetz beim Verfassung­sgerichtsh­of einbringen zu wollen. „Mit exzellente­n Chancen“, wie der Abgeordnet­e betonte. Mit der FPÖ habe man bereits öfters bei Aktionen gegen den Überwachun­gsstaat zusammenge­arbeitet, hieß es dazu von Pilz. Es sei aber selten, dass die Grünen und die FPÖ „im Großen und Ganzen“einer Meinung seien. Niko Alm, Sicherheit­ssprecher der Neos, forderte ebenfalls bis zuletzt Verbesseru­ngen sowie eine parlamenta­rische Kontrolle.

Kritik am umstritten­en Gesetz kam aber nicht nur von der Opposition. Auch Juristen, Datenschüt­zer und Journalist­en äußerten sich kritisch. Keine richterlic­he Kontrolle, unbegrenzt­e Internet-Überwachun­g und Aushebelun­g des Redaktions­geheimniss­es sind dabei die drei wesentlich­sten Kritikpunk­te. ÖRAK-Präsident Rupert Wolff kündigte die Möglichkei­t einer Verfassung­sklage an: „Sollte das Gesetz beschlosse­n werden, werden wir mit Sicherheit den Verfassung­sgerichtsh­of damit befassen.“

Die Bürgerrech­tsorganisa­tion AK Vorrat hat für Samstag eine Protestkun­dgebung vor dem Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT) angemeldet.

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