Staatsschutzgesetz wurde beschlossen
Trotz Kritik. Regierungsparteien winken umstrittenes Polizeigesetz durch den Innenausschuss
Am Dienstag wurde das polizeiliche Staatsschutzgesetz im Innenausschuss behandelt und laut Informationen des grünen Abgeordneten Peter Pilz „ohne Verbesserungen“mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien beschlossen. Das bestätigte auch die ÖVP auf Anfrage des KURIER. Das Gesetz kommt nun am 27. Jänner ins Plenum des Nationalrats und soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz sollen Ermittlern des Verfassungsschutzes im Kampf gegen Terroristen und Extremisten erweiterte Befugnisse eingeräumt werden. Die Behörden sollen nicht nur auf Gefahren reagieren, sondern Bedrohungen im Vorfeld erkennen und darauf reagieren können. Damit wird jedoch auch die Überwachung unbescholtener Bürger verschärft. Der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) warnte etwa vor „einer neue Form des Überwachungsstaates“.
Verfassungsklage
Auch die Opposition äußerte im Innenausschuss einmal mehr lautstark ihre Kritik am umstrittenen Gesetz. „Ein eher schwarzer Ausschusstag“, schrieb Peter Pilz auf Twitter. Der grüne Abgeordnete kündigte online an, gemeinsam mit der FPÖ eine Drittelbeschwerde gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof einbringen zu wollen. „Mit exzellenten Chancen“, wie der Abgeordnete betonte. Mit der FPÖ habe man bereits öfters bei Aktionen gegen den Überwachungsstaat zusammengearbeitet, hieß es dazu von Pilz. Es sei aber selten, dass die Grünen und die FPÖ „im Großen und Ganzen“einer Meinung seien. Niko Alm, Sicherheitssprecher der Neos, forderte ebenfalls bis zuletzt Verbesserungen sowie eine parlamentarische Kontrolle.
Kritik am umstrittenen Gesetz kam aber nicht nur von der Opposition. Auch Juristen, Datenschützer und Journalisten äußerten sich kritisch. Keine richterliche Kontrolle, unbegrenzte Internet-Überwachung und Aushebelung des Redaktionsgeheimnisses sind dabei die drei wesentlichsten Kritikpunkte. ÖRAK-Präsident Rupert Wolff kündigte die Möglichkeit einer Verfassungsklage an: „Sollte das Gesetz beschlossen werden, werden wir mit Sicherheit den Verfassungsgerichtshof damit befassen.“
Die Bürgerrechtsorganisation AK Vorrat hat für Samstag eine Protestkundgebung vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) angemeldet.