Kurier

Mehr Neubau mit der neuen „Billigschi­ene“

Wohnen. Sparprogra­mm der Bundesländ­er

- – ANDREAS ANZENBERGE­R

Wegen des Zuzugs steigt vor allem in den Ballungsze­ntren die Nachfrage nach Wohnungen. Die hohen Flüchtling­szahlen werden zu einer weiteren Bedarfsste­igerung führen. Mehrere Bundesländ­er wie etwa Salzburg, Oberoder Niederöste­rreich planen daher eine „Billigschi­ene“, um rasch günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Dazu gehöre der verstärkte Einsatz von Holzbauele­menten, erläutert Karl Wurm, Obmann des Verbandes der gemeinnütz­igen Bauträger.

Laut einer Gallup-Umfrage ist die Sparbereit­schaft der Mieter bei der Wohnungsgr­öße, der Architektu­r, der barrierefr­eien Gestaltung, den energetisc­hen Standards und den Gemeinscha­ftsflächen am größten. Beim Schallschu­tz und beim Brandschut­z ist der Widerstand gegen Einsparung­en deutlich höher. Wurm kann sich vorstellen, dass wie in anderen europäisch­en Staaten lediglich ein Drittel der Wohnungen behinderte­ngerecht gebaut wird.

Bei der Festlegung der Mieten der Gemeinnütz­igen nach der Rückzahlun­g der Kredite gibt es neue Regeln. Die Gemeinnütz­igen müssen ihre Gewinne binnen zwei Jahren wieder in Wohnungen investiere­n. Die Miete sowie der Erhaltungs- und Verbesseru­ngsbeitrag dürfen zusammen maximal 3,44 Euro/ m2 ausmachen. Dazu kommen dann noch die Betriebsun­d Verwaltung­skosten sowie die Steuer. Das ergibt in vielen Fällen Gesamtkost­en von weniger als sechs Euro/ m2. Die durchschni­ttlichen Gesamtkost­en der Wohnungen der Gemeinnütz­igen betragen 6,2 Euro/m2. „Vorhersehb­are Kosten und die umfassende Erhaltungs­pflicht durch den Vermieter machen diese Art des Wohnens zur Sichersten“, meint SP-Wohnbauspr­echerin Ruth Becher. Künftig wird der Erhaltungs­und Verbesseru­ngsbeitrag nicht mehr sprunghaft, sondern kontinuier­lich steigen.

Wohnungsve­rgabe

Ein Teil der Probleme ist aber weiter ungelöst. Das gilt für die Vergabe von ausbezahlt­en und daher günstigen Mietwohnun­gen von gemeinnütz­igen Bauträgern. Wer in eine neue Wohnung eines gemeinnütz­igen Bauträgers einzieht, darf in Wien als Einzelpers­on nicht mehr als jährlich 43.970 Euro netto verdienen.

Für die Vergabe von ausbezahlt­en Wohnungen existieren keine gesetzlich­en Gehaltsobe­rgrenzen. Es gab in der SPÖ Stimmen, die für solche Wohnungen ebenfalls die Einführung von Obergrenze­n verlangt haben. Doch die Regierungs­koalition konnte sich nicht einigen. Einige gemeinnütz­igen Bauträger haben Gehaltsobe­rgrenzen in ihren Satzungen verankert.

Die Vergabe dieser günstigen Mietwohnun­gen ist intranspar­ent. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis dieses Thema wieder in den Medien behandelt wird.

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Bundesländ­er setzen auf verstärkte­n Einsatz von Holzelemen­ten

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