Falsche Finanzpolizisten unterwegs
Betrüger haben mehrmals mit einem neuen Registrierkassen-Trick zugeschlagen
Neue Gesetze bringen leider auch neue Optionen für Betrüger, wie die RegistrierkassenPflicht aktuell eindrucksvoll verdeutlicht. Seit die Österreicher dazu verpflichtet sind, jede Quittung aus jedem Geschäft mitzunehmen, tauchen plötzlich vor vielen Geschäften vermeintliche Finanzbeamte auf, die kontrollieren wollen, ob das „Zetterl“das Geschäftslokal auch wirklich verlassen hat.
Allein in den vergangenen zehn Tagen gingen mehr als ein Dutzend Beschwerden beim Finanzamt ein. Die Masche ist immer gleich: Studentin Kerstin A. aus Wieselburg (NÖ) erlebte vergangenen Freitag eine derartige Situation. „Ein Mann hat außerhalb eines Supermarkts einen Ausweis vorge- zeigt und wollte meinen Beleg sehen. Als ich sagte, dass ich ihn aus demPapierkorb im Geschäft holen würde, hat er mich über die Pflicht, den Kassenbon vorzuweisen, aufgeklärt.“Geld wollte der vermeintliche Beamte keines kassieren.
Dass es lediglich bei einer Ermahnung durch die falschen Finanzbeamten blieb, können leider nicht alle betrogenen Konsumenten erzählen. Die Finanzpolizei weiß von einem Fall, bei dem 250 Euro Strafe in bar kassiert wurden. Einigen anderen Kunden wurden an die 100 Euro abgeknöpft. Da die RegistrierkassenPflicht in ganz Österreich gilt, haben sich die Betrüger das ganze Land als Tatort zu
Eigen gemacht: Echte Beamte der Finanzpolizei sind an ihren Uniformen leicht zu er
kennen „Die uns gemeldeten Vorfälle gab es in ähnlicher Form in allen Bundesländern“, erklärt Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums. Der Polizei wurden die Betrügereien bisher aber nur in Einzelfällen gemeldet.
Keine Kontrollen
Die Frage, wann der Kunde den Beleg vorzeigen muss, stellt sich für die Konsumenten gar nicht: Weder jetzt noch in Zukunft wird das Finanzamt die Mitnahme der Kassabons kontrollieren, geschweige denn deswegen Geldbußen verhängen. „Finanzbeamte kassieren Strafen außerdem prinzipiell nicht in bar“, sagt Pasquali. Wer einen vermeintlichen Kontrolleur beobachtet, sollte sich an die Polizei wenden und Anzeige wegen Amtsanmaßung erstatten.
Die Fallzahlen dieses Straftatbestands stiegen in den vergangenen Jahren leicht an: Die Kriminalstatistik 2014 wies 1261 Fälle auf, das bedeutete eine Steigerung um 4,6 Prozent im Vergleich zum Jahr davor.
Seit Mitte Jänner kursieren im Internet auch Meldungen, dass sich Betrüger angeblich fälschlicherweise als Feuerwehrmänner ausgeben, um sich unter dem Vor- wand, die Rauchmelder zu überprüfen, Zutritt in Wohnungen verschaffen zu können. Dabei soll es sich um Trickbetrüger handeln. Anders als in Deutschland, lie- gen der Exekutive hierzulande bisher jedoch noch keine konkreten Anzeigen vor.
„Wir rufen zwar bundesweit dazu auf, derartige Vorfälle zu melden, kennen aber noch keinen Fall“, sagt Andreas Rieger vom Bundesfeuerwehrverband. Er stellt klar, dass Haushalts-Rauchmelder nicht von der Feuerwehr kontrolliert werden.