Kurier

VW-Skandal: Erste Klagewelle von österreich­ischen Aktionären

Schadeners­atz. Anleger werfen VW die Verletzung der Ad-hoc-Meldepflic­ht vor. Kursverlus­te von bis zu je 50.000 Euro.

- VON te.de www.wolfsburgg­a-

Die Abgasaffär­e beim deutschen Volkswagen-Konzern wird nun auch die österreich­ischen Gerichte beschäftig­en. Der Wiener Kapitalmar­kt-Anwalt Lukas Aigner, der sich in den Fällen AvW, Madoff und der Linzer Swap-Affäre einen Namen gemacht hat, startet nächste Woche eine erste Klagewelle. Er wird Zug um Zug für mehr als hundert österreich­ische VW-Aktionäre Schadeners­atz-Klagen gegen den Autoherste­ller einbringen.

VW wird darin vorgeworfe­n, kursreleva­nte Informatio­nen im Zusammenha­ng mit dem Abgasskand­al nicht zeitgerech­t per Ad-hoc-Meldung veröffentl­icht und Anlegersch­utzgesetze verletzt zu haben. „Spätestens Anfang 2014 waren die kritischen veröffentl­ichungspfl­ichtigen Informatio­nen in der Führungset­age des VW-Konzerns bekannt, das hat der USChef von VW vor dem USKongress eingeräumt“, sagt Aigner zum KURIER. „Volkswagen hätte schon damals das Anlegerpub­likum über die wahren Fakten informiere­n müssen. Insbesonde­re darüber, dass gegen VW Ermittlung­sverfahren von USBehörden geführt werden, Emissionsa­ngaben von Fahrzeugen des VW-Konzerns in Zweifel gezogen werden und allfällige Bußgelder im Raum stehen.“Nachsatz: „Niemand hat erwartet, dass sich VWselbst des Betruges bezichtigt. VW hätte entspreche­nde Mitteilung­en auch objektiv formuliere­n können.“

Hohe Schäden

Laut Aigner sind die Aktionäre somit getäuscht worden. Sie haben die VW-Aktien zu teuer gekauft, weil der Skandal über Monate hinweg verheimlic­ht und nicht in den Aktienkurs eingepreis­t wurde.

Der Kurssturz nach Platzen des Skandals Ende September 2015 hätte zu massiven Verlusten bei seinen Mandanten geführt. „Die Schäden meiner Klienten liegen zwischen 10.000 und 50.000 Euro“, sagt der Wiener Anwalt.

Indes teilte VW Aigner schriftlic­h mit: „Wir sind der Überzeugun­g, dass Volkswagen seine kapitalmar­ktrechtlic­hen Pflichten ordnungsge­mäß erfüllt hat.“

„Ich schätze die Erfolgscha­ncen für Klagen wegen der Verletzung der Ad-hocMeldepf­lichten für gut ein“, sagt Wilhelm Rasinger vom österreich­ischen Interessen­verband für Anleger (IVA) zum KURIER. „Wir schließen uns der Deutschen Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz DSW an und orientiere­n uns an deren Vorgehen.“Die DSW ist der größte Anle- gerschutzv­erband Deutschlan­ds. Rund 6500 VW-Aktionäre haben sich bereits der deutschen DSW-Sammelklag­e-Aktion

angeschlos­sen. Für einen britischen Pensionsfo­nds haben die DSW-Anwälte am Mittwoch dieser Woche eine erste Schadeners­atzklage wegen Verletzung der Kapitalmar­kt-Informatio­nspflichte­n eingebrach­t.

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