Erster Streit wegen Stromzähler-Austausch
Behörde. Verfahren bei der E-Control über Umstellung auf digitale Zähler sorgt für Wirbel
Maria F. (Name von der Redaktion geändert) ist die erste Österreicherin, die gegen die Umstellung auf neue, digitale Stromzähler rebelliert. Sie soll ihrem Zähleranbieter den Zutritt zu ihrem Stromzähler, der nachgeeicht werden müsste, verweigert haben, so lautet zumindest der Vorwurf des Netzbetreibers. Sie selbst sagt, dass es ihr nicht um Verweigerung gehe, sondern um rechtliche Klarheit in der Angelegenheit. Denn Maria F. will keinen intelligenten Stromzähler mit Fernablesefunktion. Sie will ihren mechanischen Stromzähler behalten. Dass sie auf ein solches Gerät verzichten kann, steht im Ge- setz. Dort ist festgeschrieben, dass Personen die Umstellung auf einen intelligenten Stromzähler ablehnen können. Ein derartiges Gerät will ihr der Netzbetreiber allerdings installieren. Das ist prinzipiell sein gutes Recht, denn er ist Eigentümer des Stromzählers.
Der Tausch passiert im Fall von Maria F. mit dem Argument des Netzbetreibers, dass der neue, digitale Zähler über gar keine smarten Funktionen verfügen soll und daher nicht abgelehnt werden kann. Darüber lässt sich nun aber streiten, weil der digitale Zähler per Knopfdruck in einen intelligenten Zähler umgewandelt werden kann. Dazu muss nicht einmal ein Service-Techniker vorbeikommen, das kann auch aus der Ferne gemacht werden. Es reichen einige wenige Einstellungen und das Gerät kann Daten über den Stromverbrauch im 15-MinutenIntervall speichern und an den Netzbetreiber weiterleiten. Diese Daten lassen Rückschlüsse auf das Energieverhalten der Haushalte zu.
Ohne Strom
In einem Streitschlichtungsverfahren mit der E-Control soll der Fall nun geklärt werden. Die Regulierungsbehörde setzt die Kundin aber bereits unter Druck, noch bevor sie die Frau selbst zu dem Fall befragt hat: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Netzbetreiber die Anlage schlussendlich vom Netz nehmen wird“, heißt es in einem Schreiben. Für die Managerin aus Oberösterreich würde das bedeuten: Kein Strom mehr.
Doch gibt es tatsächlich kein Recht auf eine Grundversorgung? Der KURIER hat bei der E-Control nachgefragt. „Kommt man als Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann das in letzter Konsequenz dazu führen, dass der Vertrag gekündigt und das Gerät vom Netz genommen wird“, erklärt Wolfgang Urbantschitsch, Leiter der Rechtsabteilung bei der Regulierungsbehörde. „Wer den Zutritt zum Stromzähler verweigert, verletzt seine vertraglichen Verpflichtungen.“Anders als bei Kunden, die etwa Zahlungen verabsäumen, gebe es in solch einem Fall kein Recht auf eine Grundversorgung seitens des Netzbetreibers, heißt es dazu. Und: „Wir werden den Fall genau prüfen.“