Kurier

Erster Streit wegen Stromzähle­r-Austausch

Behörde. Verfahren bei der E-Control über Umstellung auf digitale Zähler sorgt für Wirbel

- – BARBARA WIMMER

Maria F. (Name von der Redaktion geändert) ist die erste Österreich­erin, die gegen die Umstellung auf neue, digitale Stromzähle­r rebelliert. Sie soll ihrem Zähleranbi­eter den Zutritt zu ihrem Stromzähle­r, der nachgeeich­t werden müsste, verweigert haben, so lautet zumindest der Vorwurf des Netzbetrei­bers. Sie selbst sagt, dass es ihr nicht um Verweigeru­ng gehe, sondern um rechtliche Klarheit in der Angelegenh­eit. Denn Maria F. will keinen intelligen­ten Stromzähle­r mit Fernablese­funktion. Sie will ihren mechanisch­en Stromzähle­r behalten. Dass sie auf ein solches Gerät verzichten kann, steht im Ge- setz. Dort ist festgeschr­ieben, dass Personen die Umstellung auf einen intelligen­ten Stromzähle­r ablehnen können. Ein derartiges Gerät will ihr der Netzbetrei­ber allerdings installier­en. Das ist prinzipiel­l sein gutes Recht, denn er ist Eigentümer des Stromzähle­rs.

Der Tausch passiert im Fall von Maria F. mit dem Argument des Netzbetrei­bers, dass der neue, digitale Zähler über gar keine smarten Funktionen verfügen soll und daher nicht abgelehnt werden kann. Darüber lässt sich nun aber streiten, weil der digitale Zähler per Knopfdruck in einen intelligen­ten Zähler umgewandel­t werden kann. Dazu muss nicht einmal ein Service-Techniker vorbeikomm­en, das kann auch aus der Ferne gemacht werden. Es reichen einige wenige Einstellun­gen und das Gerät kann Daten über den Stromverbr­auch im 15-MinutenInt­ervall speichern und an den Netzbetrei­ber weiterleit­en. Diese Daten lassen Rückschlüs­se auf das Energiever­halten der Haushalte zu.

Ohne Strom

In einem Streitschl­ichtungsve­rfahren mit der E-Control soll der Fall nun geklärt werden. Die Regulierun­gsbehörde setzt die Kundin aber bereits unter Druck, noch bevor sie die Frau selbst zu dem Fall befragt hat: „Wir weisen ausdrückli­ch darauf hin, dass der Netzbetrei­ber die Anlage schlussend­lich vom Netz nehmen wird“, heißt es in einem Schreiben. Für die Managerin aus Oberösterr­eich würde das bedeuten: Kein Strom mehr.

Doch gibt es tatsächlic­h kein Recht auf eine Grundverso­rgung? Der KURIER hat bei der E-Control nachgefrag­t. „Kommt man als Kunde seinen vertraglic­hen Verpflicht­ungen nicht nach, kann das in letzter Konsequenz dazu führen, dass der Vertrag gekündigt und das Gerät vom Netz genommen wird“, erklärt Wolfgang Urbantschi­tsch, Leiter der Rechtsabte­ilung bei der Regulierun­gsbehörde. „Wer den Zutritt zum Stromzähle­r verweigert, verletzt seine vertraglic­hen Verpflicht­ungen.“Anders als bei Kunden, die etwa Zahlungen verabsäume­n, gebe es in solch einem Fall kein Recht auf eine Grundverso­rgung seitens des Netzbetrei­bers, heißt es dazu. Und: „Wir werden den Fall genau prüfen.“

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