Kurier

Terrorverd­ächtige könnten wie Hooligans behandelt werden

Vorladunge­n. Nach Hooligans sollen nun auch Dschihadis­ten zur Polizeibel­ehrung zitiert werden.

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Für die Behörden ist es frustriere­nd, wenn sie nach Attentaten melden müssen, dass der jeweilige Angreifer „den Behörden bekannt“gewesen wäre. In diese Kategorie fällt mindestens ein Attentäter von Paris. „Bekannt“war auch jener Angreifer, der in einer Gasfabrik in Saint-Quentin Fallavier seinen Chef köpfte. Und diese Liste ließe sich fortsetzen.

Innenminis­terin Johanna Mikl-Leitner will diese Gefahr für Österreich minimieren, und greift dabei auf den „Hooligan-Paragrafen“zurück. Das bedeutet: Islamisten sollen ähnlich wie die Fußballrow­dys bei bestimmten Anlässen von den Behörden zu Belehrunge­n vorgeladen werden dürfen.

Mikl-Leitner hatte nach den Pariser Attentaten zuerst versucht, die Möglichkei­t der Verhängung eines Notstands oder Ausnahmezu­stands auch für Österreich zu diskutiere­n. Denn Frankreich hatte unmittelba­r nach den Anschlägen den Notstand ausgerufen. In Österreich gibt es diese gesetzlich­e Möglichkei­t nicht.

Gefährdera­nsprache

Die Ministerin stieß aber bei den anderen Parteien nicht auf viel Gegenliebe. Konkret verhandelt wird nun die Festschrei­bung einer „Gefährdera­nsprache“im Sicherheit­spo- lizeigeset­z. Fußball-Hooligans kennen das schon seit dem Jahr 2008. Wer bei Sportgroßv­eranstaltu­ngen bereits belangt wurde, kann zu einem bestimmten Zeitpunkt – etwa während eines Matches – zu einer Polizeidie­nststelle vorgeladen werden. Dort gibt es eine Belehrung über „rechtskonf­ormes Verhalten“, die üblicherwe­ise so lange dauert wie das Match. Es wird dort aber auch die Notwendigk­eit von weiteren Deradikali­sierungsma­ßnahmen oder psychologi­schen Interventi­onen beurteilt. Der Vorstoß der Innenminis­terin betrifft auf jeden Fall jene 250 dem Verfassung­sschutz bekannten Personen, die im Verdacht stehen, sich der Terrormili­z IS in Syrien und im Irak angeschlos­sen zu haben. Mangels ausreichen­der Beweise werden sie gerichtlic­h nicht verfolgt, wohl aber vom Verfassung­sschutz überwacht – allerdings nur sporadisch. Für eine konsequent­e Überwachun­g fehlt das Personal.

Dschihad-Fraktionen

Künftig könnten sie, aber auch Sympathisa­nten anderer Dschihad-Fraktionen, auf die Dauer von bestimmten Großverans­taltungen oder sensiblen Staatsbesu­chen „vorgeladen“werden. Wenn dann auch noch ein Fußballmat­ch dazukommt, sitzen Dschihadis­ten Schulter an Schulter mit den Hooligans in den Polizeiins­pektionen. Die neue Bestimmung soll noch vor der Sommerpaus­e in das Sicherheit­spolizeige­setz aufgenomme­n werden. Dem Vernehmen nach herrscht schon weitgehend­e Einigkeit unter den Regierungs­parteien.

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